Der Zulassungsinhaber informiert in Abstimmung mit der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) und dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) über folgenden wichtigen Sachverhalt zur Sicherheit bei der Anwendung von Caspofungin: Die Verwendung von Membranen auf Polyacrylnitril-Basis sollte bei Patienten, die unter einer kontinuierlichen Nierenersatztherapie eine Therapie mit Caspofungin erhalten, vermieden werden. Es wurden Fälle berichtet, in denen Caspofungin bei Verwendung von Polyacrylnitril-Filtermembranen unwirksam war.