Stellungnahme der AkdÄ zum Programm der KBV zur Neuausrichtung der Arzneimittelversorgung

Ärztliche Verantwortung für Qualität und Sicherheit in der Arzneimitteltherapie

Die AkdÄ begrüßt eine Neuausrichtung der Arzneimittelversorgung der KBV, möchte jedoch zu einigen Punkten Anmerkungen machen und weiterführende Anregungen geben.

  1. Die AkdÄ sieht in der Verantwortung der Vertragsärzte für die Indikationsstellung, die Auswahl des Wirkstoffes und die Festlegung der notwendigen Verordnungsmenge, der Dosierung und der Therapiedauer grundsätzlich die ärztliche Kompetenz gewahrt, die für eine erfolgreiche und fachlich richtige Therapie erforderlich ist.
  2. Mit der Verordnung von Wirkstoffen ("wirksamen Bestandteilen") für generisch verfügbare Arzneimittel wird realisiert, dass Generika grundsätzlich austauschbar sind, wie es auch der Stellungnahme der AkdÄ (Stellungnahme der AkdÄ zur Austauschbarkeit von wirkstoffgleichen Arzneimitteln, Berlin, 22.07.2009) entspricht. Bereits in der Stellungnahme hat die AkdÄ jedoch auf zahlreiche persönliche Mitteilungen von Ärztinnen und Ärzten hingewiesen, die angeben, dass ein wiederholter Wechsel des Arzneimittels auch bei Bioäquivalenz durch Wechsel von Form, Größe oder Farbe der Darreichungsform Patienten irritieren und zu Einnahmefehlern oder Verschlechterung der Therapietreue (Adhärenz) führen kann. Insbesondere auch unterschiedliche Indikationsformulierungen von wirkstoffidentischen Generika sorgen für Nachfragen von Patienten/Patientinnen bei ihren Ärzten/Ärztinnen. Im Positionspapier der KBV wird zu Recht gefordert, dass die Wirkstoffbezeichnung auf der Packung eines Fertigarzneimittels im Vergleich zum Produktnamen des Herstellers deutlich sichtbarer wird. Diese Forderung hält die AkdÄ jedoch zur Lösung des Problems für nicht ausreichend und hat zwei weitere Anregungen. Es sollte durch geeignete Vorkehrungen Sorge getragen werden, dass für Patienten, die eine Dauermedikation erhalten müssen, zumindest über längere Zeiträume hin stets das gleiche Fertigarzneimittel zur Verfügung gestellt wird. Als weitere Maßnahme ist aus Sicht der AkdÄ ein Medikationszettel vorzusehen, in den der Arzt Wirkstoffname, Dosierung und Dauer der Verordnung einträgt und in welchen der Apotheker den Namen des entsprechenden Fertigarzneimittels nachträgt.
  3. Verordnungsempfehlungen im Sinne eines bundesweit einheitlichen Medikationskatalogs werden begrüßt. Diese Empfehlungen sollten durch kompetente Vertreter der Ärzteschaft erstellt werden. Hierbei sollte auf den Sachverstand der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft zurückgegriffen werden, da bei vielen ihrer Mitglieder einschlägige Erfahrungen zur Erstellung einer Liste, primär in Form von Wirkstoffen, vorliegen.
  4. Hinsichtlich der Forderung nach Abschaffung der Kostenverantwortung für den Vertragsarzt sieht die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft weiterhin eine Verpflichtung der Ärzte, Verantwortung für eine wirtschaftliche und medizinisch notwendige Behandlung zu übernehmen. Es wird nicht verkannt, dass die KBV durchaus auch Maßnahmen vorsieht, die dieser Zielsetzung dienen sollen. Für die von der KBV hierfür vorgesehenen Maßnahmen sollte bereits im Konzept eine konstante Überprüfung vorgesehen sein, ob das bei Überschreitung der Erwartungswerte vorgesehene Handlungsrepertoire (verstärkte Information und Beratung; und Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der Verordnung) ausreichend ist.
  5. Eine kurzfristige Bewertung von neu zugelassenen Arzneimitteln (Frühbewertung), auf Basis derer eine Entscheidung über die Erstattungsfähigkeit abgeleitet werden soll, erscheint aus Sicht der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft als ein Schritt in die richtige Richtung. Das hierzu erforderliche Vorgehen sollte diskutiert werden. Auch hierzu bietet die AkdÄ ihre Hilfestellung an.