Unabhängigkeit und Transparenz

Ärztinnen und Ärzte unabhängig von Interessen pharmazeutischer Unternehmer über Arzneimittel zu informieren – dies ist ein wesentliches Ziel der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) seit ihrer Gründung. Als eine ihrer Aufgaben informiert die AkdÄ „die Ärzteschaft unabhängig zu Fragen der evidenzbasierten, rationalen und wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie, Fragen der Arzneimittelsicherheit und Arzneimitteltherapiesicherheit“ (§ 2 Nummer 4 ihres Statuts).

Gemäß § 4 Absatz 1 des Statuts sind die Mitglieder der AkdÄ „aufgrund der vielfältigen Aufgaben der AkdÄ zu Unabhängigkeit und Transparenz von Interessenkonflikten verpflichtet. Ordentliche und außerordentliche Mitglieder geben gegenüber dem Vorstand der AkdÄ in regelmäßigen Abständen eine schriftliche Erklärung zu ihren Interessenkonflikten ab. Diese werden in geeigneter Form veröffentlicht."

Die Mitglieder der AkdÄ sind deswegen verpflichtet, Beziehungen, insbesondere zu pharmazeutischen Unternehmern, Herstellern von Medizinprodukten oder industriellen Interessenverbänden, offenzulegen. Für die Offenlegung von Interessenkonflikten bei ihren Mitgliedern hat die AkdÄ ein detailliertes Formblatt entwickelt und für den Umgang mit deklarierten Interessenkonflikten Regeln aufgestellt.

Die AkdÄ hat sich an der Diskussion zu Unabhängigkeit und Transparenz im Gesundheitswesen beteiligt, z. B. durch Stellungnahmen, Vorträge und Publikationen.