Schulungsmaterial zu Arzneimitteln

Packungsbeilagen (für Patienten) und Fachinformationen (für Angehörige der Heilberufe) geben darüber Auskunft, wie ein Arzneimittel bestimmungsgemäß angewandt wird. Ergänzend gibt es für zahlreiche Arzneimittel spezifisches Schulungsmaterial mit weiteren Empfehlungen, wie sich Risiken für die Patienten so weit wie möglich vermeiden lassen. Wie die Fachinformation und die Packungsbeilage ist dieses Schulungsmaterial Bestandteil der Zulassung eines Arzneimittels. Es wird von den zuständigen Behörden angeordnet, geprüft und genehmigt und vom jeweiligen Hersteller zur Verfügung gestellt. Es handelt sich dabei z. B. um Leitfäden und Checklisten für Ärzte oder Informationsbroschüren und Ausweise für Patienten. Erkennbar ist behördlich genehmigtes Schulungsmaterial an dem Blaue-Hand-Symbol.

Unter den folgenden Links wird Schulungsmaterial auf den Webseiten der Bundesoberbehörden zur Verfügung gestellt:

Schulungsmaterial BfArM:

https://www.bfarm.de/schulungsmaterial

Schulungsmaterial PEI:

https://www.pei.de/schulungsmaterial