Unerwünschte Arzneimittelwirkung

Hier können Sie über unerwünschte Arzneimittelwirkungen und Medikationsfehler (auch Verdachtsfälle) an die AkdÄ gemäß der Berufsordnung für Ärztinnen und Ärzte berichten.

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Drug Safety Mail

Wir versenden einen kostenlosen Newsletter (Drug Safety Mail), der auf neue Risikoinformationen zu Arzneimitteln (z. B. Risikobekanntgaben, Rote-Hand-Briefe, etc.) in der Rubrik Arzneimittelsicherheit hinweist. 
Durch das Abonnement dieses Newsletters erhalten Sie die aktuellsten Informationen automatisch per E-Mail.

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Rote-Hand-Briefe

Hier finden Sie von pharmazeutischen Unternehmern versandte sog. Rote-Hand-Briefe, mit denen die Fachkreise über neu erkannte, bedeutende Arzneimittelrisiken und Maßnahmen zu ihrer Minderung informiert werden.

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Bekanntgaben

Publizierte Meldungen der AkdÄ aus dem Deutschen Ärzteblatt (DÄ).

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Weitere Risikoinformationen

Sonstige Meldungen zur Arzneimittelsicherheit

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Medikationsfehler

Die AkdÄ führte von 2015 bis 2017 ein Pilotprojekt zur Erfassung und Bewertung von Medikationsfehlern durch. Auch nach Abschluss des Projekts werden Fallberichte zu Medikationsfehlern erfasst und analysiert.

 

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Chargenrückruf

Pharmazeutische Unternehmer melden der AkdÄ Chargenrückrufe, bei denen eine gesundheitliche Gefährdung von Patientinnen und Patienten zu erwarten ist, und beschreiben das Risiko und die erforderlichen Maßnahmen. 

Die AkdÄ sichtet die gemeldeten Chargenrückrufe, klärt unter Umständen den Text mit dem pharmazeutischen Unternehmer noch einmal ab und gibt die derart standardisierte Mitteilung an den Deutschen Ärzteverlag zur Veröffentlichung im Deutschen Ärzteblatt weiter.

Berichtsbogen zur Meldung von Chargenrückrufen durch pharmazeutische Unternehmer zur Veröffentlichung im Deutschen ÄrzteblattStand: August 2022


Schulungsmaterial zu Arzneimitteln

Packungsbeilagen (für Patienten) und Fachinformationen (für Angehörige der Heilberufe) geben darüber Auskunft, wie ein Arzneimittel bestimmungsgemäß angewandt wird. 

Ergänzend gibt es für zahlreiche Arzneimittel spezifisches Schulungsmaterial mit weiteren Empfehlungen, wie sich Risiken für die Patienten so weit wie möglich vermeiden lassen. 

Wie die Fachinformation und die Packungsbeilage ist dieses Schulungsmaterial Bestandteil der Zulassung eines Arzneimittels. 

Es wird von den zuständigen Behörden angeordnet, geprüft und genehmigt und vom jeweiligen Hersteller zur Verfügung gestellt. 

Es handelt sich dabei z. B. um Leitfäden und Checklisten für Ärzte oder Informationsbroschüren und Ausweise für Patienten. Erkennbar ist behördlich genehmigtes Schulungsmaterial an dem Blaue-Hand-Symbol.

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