Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS)

Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) ist die Gesamtheit der Maßnahmen zur Gewährleistung eines optimalen Medikationsprozesses mit dem Ziel, Medikationsfehler und damit vermeidbare Risiken für den Patienten bei der Arzneimitteltherapie zu verringern.

Definition wichtiger Begriffe

Aktionspläne des Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den „Aktionsplan 2021-2024 des Bundesministeriums für Gesundheit zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) in Deutschland“ (Aktionsplan AMTS 2021-2024) veröffentlicht, nachdem er am 6. Januar 2021 vom Bundeskabinett beschlossen wurde. 

Bereits im Jahr 2007 hat das BMG den ersten Aktionsplan AMTS ins Leben gerufen und die Koordinierungsgruppe bei der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) eingerichtet. 

Mit dem nun vorliegenden Aktionsplan AMTS 2021-2024 wurde er zum vierten Mal in Folge fortgeschrieben, was den hohen gesundheitspolitischen Stellenwert der AMTS unterstreicht.

Koordinierungsgruppe AMTS des BMG

Für die Umsetzung und Fortschreibung des Aktionsplans AMTS hat sich die bei der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) eingerichtete, interprofessionell zusammengesetzte Koordinierungsgruppe bewährt. 

In diesem Gremium tauschen sich auf Bundesebene Vertreter der Ärzte- und Apothekerschaft, der Krankenhäuser, der Angehörigen der Pflegeberufe, der Patientenverbände und Mitarbeiter des BMG kontinuierlich über die Umsetzung und Ergebnisse der Maßnahmen des Aktionsplans aus. 

Die Koordinierungsgruppe wird durch das wissenschaftliche Sekretariat bei der AkdÄ unterstützt.

Zusammensetzung der Koordinierungsgruppe

Sitzungsprotokolle der Koordinierungsgruppe

 


Projekt zur Erfassung und Bewertung von Medikationsfehlern

Durch die Anpassung der europäischen Pharmakovigilanzrichtlinie sollen nun auch Nebenwirkungen gemeldet werden, die durch Medikationsfehler bedingt sind. Die AkdÄ erfasst und bewertet daher auch Medikationsfehler-bedingte Nebenwirkungen. Die Auswertung von Fallberichten soll zu einem besseren Verständnis von Medikationsfehlern und zu einer verbesserten Arzneimitteltherapiesicherheit beitragen (zur Projektbeschreibung).

Erfassung und Bewertung von Medikationsfehlern durch die AkdÄ


Bundeseinheitlicher Medikationsplan im eHealth-Gesetz verankert

Im Rahmen des Aktionsplans zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit des Bundesministeriums für Gesundheit sind unter Federführung der AkdÄ bereits wesentliche Vorarbeiten zu Inhalt und Struktur eines standardisierten Medikationsplans geleistet worden, die bei der Erarbeitung des bundeseinheitlichen Medikationsplans berücksichtigt wurden. Aufgrund des inzwischen in Kraft getretenen E-Health-Gesetzes haben GKV-Versicherte ab 1. Oktober 2016 Anspruch auf Erstellung eines Medikationsplans in Papierform durch den Vertragsarzt, wenn mindestens drei verordnete Arzneimittel gleichzeitig angewandt werden.

Mehr Informationen zum bundeseinheitlichen Medikationsplan 

Informationen der KBV zum Medikationsplan

Kontakt

Wissenschaftliches Sekretariat Aktionsplan AMTS

  • Dipl.-Pharm. Birgit Vogt, MSc, Referentin Aktionsplan AMTS
  • Karoline Luzar,  Sekretariat Aktionsplan AMTS

Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft
Dezernat Wissenschaft, Forschung und Ethik

  • Leitung:  Dr. med. Wiebke Pühler

Bundesärztekammer
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin
Fon +49 30 400456-500
Fax +49 30 400456-555

E-Mail an das Sekretariat AMTS