Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft unter dem Vorsitz von Herrn Prof. Dr. Wolf-Dieter Ludwig, Berlin, setzt sich aus bis zu 40 ordentlichen und ca. 140 außerordentlichen Mitgliedern aus allen Gebieten der Medizin, Pharmazie, Pharmakoökonomie, Biometrie und des Medizinrechts zusammen und stellt damit ein einzigartiges Beratungsgremium dar. Alle Mitglieder der Kommission arbeiten ehrenamtlich.
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Ordentliche Mitglieder
Die ordentlichen Mitglieder der AkdÄ werden für drei Jahre vom Vorstand der Bundesärztekammer berufen und vom Vorsitzenden zu der jährlich stattfindenden Gesamtsitzung der AkdÄ eingeladen. Alle drei Jahre wählen sie einen fünfköpfigen Vorstand aus ihren Reihen.
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Außerordentliche Mitglieder
Die außerordentlichen Mitglieder werden durch den Vorstand der AkdÄ ernannt. Ebenso wie die ordentlichen Mitglieder sind sie vielfältig beratend für die AkdÄ tätig.
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Vorstand
Der Vorstand der AkdÄ umfasst sieben Mitglieder. Fünf Mitglieder des Vorstandes werden aus der Mitte der ordentlichen Mitglieder der AkdÄ durch die ordentlichen Mitglieder gewählt. Je ein Mitglied des Vorstandes wird vom Vorstand der Bundesärztekammer und vom Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung unmittelbar benannt.
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Fachausschüsse der AkdÄ
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Arbeitsgruppen der AkdÄ
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Ehrenmitglieder