Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS)
Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) ist die Gesamtheit der Maßnahmen zur Gewährleistung eines optimalen Medikationsprozesses mit dem Ziel, Medikationsfehler und damit vermeidbare Risiken für den Patienten bei der Arzneimitteltherapie zu verringern.

Aktionspläne AMTS

AMTS-Kongresse

Veröffentlichungen
Gesundheitspolitische Bedeutung von AMTS
Arzneimittel zählen zu den effektivsten und am häufigsten eingesetzten Behandlungsmethoden in der Medizin. Im Zuständigkeitsbereich des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sind bundesweit über 100.000 Arzneimittel behördlich zugelassen. Von diesen sind mehr als die Hälfte verschreibungspflichtig.
Im Jahr 2024 wurden in der gesetzlichen Krankenversicherung 680 Mio. verschreibungspflichtige Packungen im Fertigarzneimittelmarkt verordnet.
Arzneimitteltherapien bergen immer Risiken – von Neben- und Wechselwirkungen bis hin zu vermeidbaren Medikationsfehlern. AMTS setzt genau hier an und stärkt die Sicherheit entlang des gesamten Medikationsprozesses – von der Verordnung über die Abgabe bis zur Anwendung und Überwachung.
Ziel ist es, Fehlerquellen frühzeitig zu erkennen und durch wirksame Maßnahmen im Zusammenwirken aller Beteiligten die Patientensicherheit in der Arzneimittelversorgung nachhaltig zu verbessern.
Die weltweite Bedeutung der AMTS zeigt sich in der WHO‑Initiative „Medication Without Harm“, die auch das Rahmenkonzept des deutschen Aktionsplans AMTS prägt. Die Ziele des globalen Patientensicherheitsprogramms werden in Deutschland unter anderem durch den Aktionsplan AMTS umgesetzt.
100 000+
behördlich zugelassene Arzneimittel
3-7 %
Notaufnahmen in Krankenhäusern durch Nebenwirkungen (DE)
250 000
jährliche Krankenhauseinweisungen durch vermeidbare Medikationsfehler (Schätzungen DE)
1,3 Mrd. Euro
jährliche Kosten durch vermeidbare UAW in Notaufnahmen (Schätzungen DE)
Koordinierungsgruppe AMTS des BMG
Für die Umsetzung und Fortschreibung des Aktionsplans AMTS hat sich die bei der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) eingerichtete, interprofessionell zusammengesetzte Koordinierungsgruppe bewährt.
In diesem Gremium tauschen sich auf Bundesebene Vertreter der Ärzte- und Apothekerschaft, der Krankenhäuser, der Angehörigen der Pflegeberufe, der Patientenverbände und Mitarbeiter des BMG kontinuierlich über die Umsetzung und Ergebnisse der Maßnahmen des Aktionsplans aus.
Die Koordinierungsgruppe wird durch das wissenschaftliche Sekretariat bei der AkdÄ unterstützt.
Zusammensetzung der Koordinierungsgruppe
Sitzungsprotokolle der Koordinierungsgruppe
Kontakt

Wissenschaftliches Sekretariat Aktionsplan AMTS
- Dipl.-Pharm. Birgit Vogt, MSc, Referentin Aktionsplan AMTS
- Karoline Luzar, Sekretariat Aktionsplan AMTS
Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft
Dezernat Wissenschaft, Forschung und Ethik
- Leitung: Dr. med. Wiebke Pühler
Bundesärztekammer
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin
Fon +49 30 400456-500
Fax +49 30 400456-555
Projekt zur Erfassung und Bewertung von Medikationsfehlern
Durch die Anpassung der europäischen Pharmakovigilanzrichtlinie sollen nun auch Nebenwirkungen gemeldet werden, die durch Medikationsfehler bedingt sind. Die AkdÄ erfasst und bewertet daher auch Medikationsfehler-bedingte Nebenwirkungen. Die Auswertung von Fallberichten soll zu einem besseren Verständnis von Medikationsfehlern und zu einer verbesserten Arzneimitteltherapiesicherheit beitragen (zur Projektbeschreibung).
Erfassung und Bewertung von Medikationsfehlern durch die AkdÄ
Bundeseinheitlicher Medikationsplan im eHealth-Gesetz verankert
Im Rahmen des Aktionsplans zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit des Bundesministeriums für Gesundheit sind unter Federführung der AkdÄ bereits wesentliche Vorarbeiten zu Inhalt und Struktur eines standardisierten Medikationsplans geleistet worden, die bei der Erarbeitung des bundeseinheitlichen Medikationsplans berücksichtigt wurden. Aufgrund des inzwischen in Kraft getretenen E-Health-Gesetzes haben GKV-Versicherte ab 1. Oktober 2016 Anspruch auf Erstellung eines Medikationsplans in Papierform durch den Vertragsarzt, wenn mindestens drei verordnete Arzneimittel gleichzeitig angewandt werden.