Avelumab

Handelsname: Bavencio®

Anwendungsgebiet

(Stand: Januar 2021)

Bei Erwachsenen

  • als Monotherapie zur Behandlung bei metastasiertem Merkelzellkarzinom (MCC)
  • in Kombination mit Axitinib zur Erstlinientherapie des fortgeschrittenen Nierenzellkarzinoms (RCC)
  • als Monotherapie zur Erstlinien-Erhaltungstherapie bei lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem Urothelkarzinom (UC), progressionsfrei nach einer platinbasierten Chemotherapie

Stellungnahmen der AkdÄ

Nutzenbewertungs-Verfahren
(Beginn)
Anwendungsgebiet
Verbindlich sind die Angaben
der Fachinformation.
Stellungnahme der AkdÄ
(Stand)

fortgeschrittenes RCC

  • Kombination mit Axitinib
  • Erstlinienbehandlung

Fazit der AkdÄ (Über den Zusatznutzen beschließt der G-BA.)

Die AkdÄ sieht übereinstimmend mit dem IQWiG für Avelumab + Axitinib gegenüber Sunitinib für erwachsene, nicht vorbehandelte Patienten mit fortgeschrittenem RCC

  • mit günstigem und intermediärem Risikoprofil (Fragestellung 1):
    keinen Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen. Ein Zusatznutzen ist damit nicht belegt.
  • mit ungünstigem Risikoprofil (Fragestellung 2):
    einen Hinweis auf einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen.

fortgeschrittenes oder metastasiertes UC

  • Monotherapie
  • Erstlinien-Erhaltungstherapie

Fazit der AkdÄ (Über den Zusatznutzen beschließt der G-BA.)

Aus Sicht der AkdÄ besteht für erwachsene Patienten mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem Urothelkarzinom, die nach einer Platin-basierten Chemotherapie progressionsfrei sind und einen ECOG-PS von 0 oder 1 aufweisen, für Avelumab + Best Supportive Care (BSC) gegenüber BSC ein Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen.

Im Avelumab-Arm konnte gegenüber dem BSC-Arm ein statistisch signifikanter Überlebensvorteil erreicht werden. Allerdings wird dieser Effekt für die Beurteilung des Zusatznutzens deutlich dadurch eingeschränkt, dass entsprechend auch eine höhere Toxizität der Therapie im Avelumab-Arm verzeichnet wurde.

Weiter bestehen Zweifel bezüglich der Übertragbarkeit auf den deutschen Versorgungskontext. Außerdem ist die Beobachtungszeit noch zu kurz.

Aus diesen Gründen ist aus Sicht der AkdÄ eine Quantifizierung des Zusatznutzens problematisch.