Darstellung der Wirkstärke in Medikationsplänen – Probleme erkennen, melden und vermeiden

Drug Safety Mail 2026-06

Information des BfArM: Referenzdatenbank für Fertigarzneimittel gemäß § 31b SGB V – Darstellung der Wirkstärke in Medikationsplänen

Das BfArM weist im „Bulletin zur Arzneimittelsicherheit - Informationen aus BfArM und PEI“, Ausgabe 4, Dezember 2025, Seite 21, in einem Artikel darauf hin, dass ihm Meldungen zu potenziellen Arzneimittelrisiken vorliegen, die den Verdacht auf eine inkorrekte Abbildung der Wirkstärke von Methotrexat-haltigen Fertigspritzen im Medikationsplan bei Nutzung der beim BfArM geführten Referenzdatenbank nahelegen. Die Behörde arbeitet derzeit daran, das Problem zu beheben.

Bei der Verwendung von Medikationsplänen, die einheitliche Bezeichnungen gemäß Referenzdatenbank des BfArM nutzen, ist trotz gegebener Datenqualität Vorsicht geboten. Die in den Medikationsplänen enthaltenen Angaben sollten, z. B. bei Hochrisikoarzneimitteln wie Methotrexat, auf Plausibilität geprüft und ggf. angepasst werden.

In diesem Zusammenhang erinnern wir daran, dass die Meldung von (potenziellen) Arzneimittelrisiken, eine wesentliche Grundlage für Maßnahmen zur Vermeidung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen bei Patientinnen und Patienten darstellt. Dies gilt auch für Arzneimittelrisiken, die bislang nicht zu einem Personenschaden geführt haben.

Unstimmigkeiten in Medikationsplänen in elektronischer Form, die unter Nutzung der Referenzdatenbank beim BfArM erstellt werden, müssen daher dringlich gemeldet werden.

Ärztinnen und Ärzte sind berufsrechtlich verpflichtet, solche Risiken an die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) zu melden, die diese nach Prüfung an die zuständige Bundesoberbehörde übermittelt.

Auffälligkeiten oder Fehlerkonstellationen bei der Nutzung der Telematikinfrastruktur – einschließlich der Medikationspläne in elektronischer Form (eMP) – können zudem auch direkt an die zuständige Meldestelle im BfArM adressiert werden (BfArM – Telematikanwendungen).

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