Versicherte, die gleichzeitig mindestens drei verordnete Arzneimittel anwenden, haben Anspruch auf Erstellung und Aushändigung eines Medikationsplans (§31a Abs. 1 SGB V). Die Anwendungshinweise zu den Arzneimitteln im Medikationsplan enthalten neben dem Handelsnamen auch Angaben zu Darreichungsform, Wirkstoff und Wirkstärke. Diese Angaben wurden vereinheitlicht und patientenverständlich formuliert; sie sind über die Referenzdatenbank beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) allgemein zugänglich.
Aktuell macht das BfArM darauf aufmerksam, dass in manchen Fällen die patientenverständlich gestaltete Wirkstoffbezeichnung pharmazeutisch-rechnerisch nicht mit der angegebenen Wirkstoffstärke korreliert. Die Daten in der Referenzdatenbank erheben insofern nicht den Anspruch, als Basis für Dosierschemata oder Therapiepläne zu dienen. Bei der Anwendung im Praxis- und Klinikalltag habe sich herausgestellt, dass die Wirkstoffstärke dann als besonders patientenverständlich beurteilt wird, wenn diese in Übereinstimmung zur Arzneimittelbezeichnung steht. Um diese Erkenntnisse zu implementieren, wurde mit den in § 31b Abs. 3 Satz 2 und 3 SGB V genannten Institutionen eine Regeländerung vereinbart, deren technische Umsetzung voraussichtlich bis Ende Juni 2025 abgeschlossen sein soll. Parallel werden bereits manuelle Datenänderungen vorgenommen, sodass sukzessive mit der zweiwöchigen Datenlieferung Anpassungen wirksam werden.
Insbesondere um potenziellen Medikationsfehlern vorzubeugen, werden Ärztinnen und Ärzte gebeten, die Angaben auf dem Medikationsplan auf Plausibilität zu prüfen und Unstimmigkeiten an das BfArM zu melden: Referenzdaten@bfarm.de.
Weitere Informationen:
BfArM: Referenzdatenbank für Fertigarzneimittel gemäß § 31b SGB V