Neue Arzneimittel 2021-03

08.06.2021 – Aktuell informieren wir Sie in der Zeitschrift Arzneiverordnung in der Praxis (AVP) – vorab online – in der Rubrik „Neue Arzneimittel“ über folgendes Arzneimittel:

08.06.2021 – Aktuell informieren wir Sie in der Zeitschrift Arzneiverordnung in der Praxis (AVP) – vorab online – in der Rubrik „Neue Arzneimittel“ über folgendes Arzneimittel:

ist bedingt zugelassen zur Behandlung von COVID-19 bei Erwachsenen und Jugendlichen (im Alter von mindestens 12 Jahren und mit einem Körpergewicht von mindestens 40 kg) mit einer Pneumonie, die eine zusätzliche Sauerstoffzufuhr erfordert (Low- oder High-Flow-Sauerstoff oder nicht-invasive Beatmung (NIV) zu Beginn der Behandlung).

In der Zulassungsstudie verkürzte Remdesivir in der Gesamtgruppe die Zeit bis zur Genesung (operationalisiert als Zeit bis zur Entlassung aus stationärer Behandlung) signifikant (10 vs. 15 Tage). Bezüglich der 28-Tage-Mortalität bestand lediglich ein numerischer Vorteil unter Remdesivir (11,4 % vs. 15,2 %, nicht signifikant). Subgruppenanalysen zeigten eine deutlich unterschiedliche Effektivität in Abhängigkeit von der Krankheitsschwere bei Behandlungsbeginn. Nur Patienten mit Low-Flow-Sauerstofftherapie hatten hinsichtlich beider Endpunkte einen signifikanten Vorteil unter Remdesivir.

Insgesamt erscheint Remdesivir gut verträglich. Subgruppenanalysen deuten auf nephrotoxische und hepatotoxische Effekte bei Risikopatienten hin.

Nach Einschätzung der AkdÄ ist aktuell der Einsatz von Remdesivir allenfalls bei COVID-19-Patienten mit Low-Flow-Sauerstoffbedarf gerechtfertigt, nicht aber bei Patienten mit High-Flow-Sauerstofftherapie, NIV oder invasiver Beatmung einschließlich ECMO.

„Neue Arzneimittel“ ist eine Information der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) zu neu zugelassenen Arzneimitteln oder zu neu zugelassenen Indikationen.
Ziel ist es, den Ärzten zeitnah Informationen zu diesen Arzneimitteln zur Verfügung zu stellen, zunächst bei Markteinführung sowie nach der frühen Nutzenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) („Update – Neue Arzneimittel“) (§ 35a Absatz 1 SGB V).

Auf unserer Website können Sie unter der Rubrik „Neue Arzneimittel“ alle bisher erschienenen Ausgaben abrufen.