Berichtsbogen zur Meldung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen

Überarbeitete Version Juli 2010

Hinweise zum Ausfüllen des Berichtsbogens finden Sie unterhalb der Grafik.

UAW-Berichtsbogen


Erklärung zu den rot markierten Punkten:

  1. Jeder gemeldete Fall erhält eine Nummer, die von der AkdÄ hier eingetragen wird.
  2. Die Patienteninitialen dienen dazu, in der Datenbank Doppelmeldungen zu entdecken und bei Rückfragen die Identifizierung des betroffenen Patienten zu erleichtern.
  3. Bitte beschreiben Sie hier die beobachtete Reaktion. Wenn es sich um einen Medikationsfehler (z. B. eine Überdosierung) handelt oder Sie den Verdacht auf eine Wechselwirkung haben, ist ein zusätzlicher Hinweis hilfreich.
  4. Bitte geben Sie möglichst genau an, wann eine UAW aufgetreten ist und welche Arzneimittel zu diesem Zeitpunkt eingenommen wurden.
  5. Bitte geben Sie die eingenommenen Arzneimittel möglichst vollständig an, ggf. auf einer zusätzlichen Seite. Bei dem Verdacht, dass es sich um ein Qualitätsproblem handelt, ist die Angabe der Chargennummer wichtig.
  6. Eine genaue Angabe der Dosis ist wichtig: z. B: 2 x 20 mg/Tag oder 1 x 25 mg/Woche
  7. Wenn Sie sich unsicher sind, welches Arzneimittel ursächlich war oder Sie eine Interaktion vermuten, kreuzen Sie alle verdächtigten Arzneimittel an.
  8. Diese Angaben sind wichtig, um einzuschätzen, ob andere Faktoren zu der geschilderten Reaktion beigetragen haben könnten. Erkrankungen, die bereits unter Indikationen auftauchen, müssen nicht erneut angegeben werden.
  9. Insbesondere der Verlauf von Laborwerten ist zur Beurteilung einer UAW interessant.
  10. Bitte geben Sie hier an, wenn z. B. eine spezifische Behandlung der UAW erforderlich war oder wenn auf ein anderes Arzneimittel umgestellt wurde.
  11. Anhand dieser Kriterien wird der Schweregrad einer UAW beurteilt.
  12. Diese Angaben werden für die Bewertung des Kausalzusammenhangs benötigt.
  13. Je umfangreicher die Informationen zu einem Fall sind, desto zuverlässiger kann der Kausalzusammenhang bewertet werden.
  14. Die Kontaktdaten der meldenden Ärztinnen und Ärzte werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
  15. Sie können den ausgefüllten Bogen direkt per E-Mail senden oder ihn ausdrucken und per Post oder Fax schicken.