Änderung der Fach- und Gebrauchsinformationen aufgrund von PSUR Single Assessment-Verfahren

Drug Safety Mail 2025-47

Die wissenschaftliche Bewertung von regelmäßig aktualisierten Berichten zur Unbedenklichkeit von Arzneimitteln (Periodic Safety Update Reports, PSURs) kann zur Änderung von Fach- und Gebrauchsinformationen führen. Im November 2025 setzte das BfArM in diesem Zusammenhang folgende Beschlüsse um:

Ciclosporin (systemische Anwendung)

Zusammenfassung des Risikos

Ciclosporin geht in der Regel in geringen Mengen in die Muttermilch über, die Konzentrationen in der Muttermilch und die Blutkonzentrationen bei den gestillten Säuglingen können jedoch variieren. Die Anwendung von Ciclosporin während der Stillzeit wird aufgrund des Potenzials für Nebenwirkungen beim Säugling nicht empfohlen.

Geänderter Abschnitt in der Fachinformation

4.6 Fertilität, Schwangerschaft und Stillzeit

Beschluss des CMDh* vom 18.09.2025

Testosteron (alle Darreichungsformen, ausgenommen topische Anwendung)

Zusammenfassung des Risikos

Wie alle öligen Lösungen müssen Testosteron-haltige Arzneimittel zwingend intramuskulär und sehr langsam injiziert werden.
Eine pulmonale Mikroembolie durch ölige Lösungen kann in seltenen Fällen zu Symptomen wie Husten, Dyspnoe, Unwohlsein, Hyperhidrose, Schmerzen im Brustkorb, Schwindelgefühl, Parästhesien oder Synkopen führen. Diese sind reversibel und können während oder unmittelbar nach der Injektion auftreten. Der Patient ist während und nach der Injektion auf mögliche Anzeichen und Symptome zu beobachten. Die Behandlung erfolgt in der Regel supportiv. 
Ergänzung der Nebenwirkung mit der Häufigkei "selten": pulmonale Ölmikroembolie.
Die gleichzeitige Anwendung einer Testosteronersatztherapie mit SGLT-2-Hemmern wurde mit einem erhöhten Risiko für Erythrozytose in Verbindung gebracht. Beide Substanzen können den Hämatokritwert erhöhen. Die Überwachung des Hämatokrit-und Hämoglobinwerts wird empfohlen.

Geänderter Abschnitt in der Fachinformation

4.4 Warnhinweise
4.5 Wechselwirkungen
4.8 Nebenwirkungen

Beschluss der CMDh* vom 18.09.2025

Natriummonohydrogenphosphat/
Natriumdihydrogenphosphat,
Natriumphosphat

Zusammenfassung des Risikos

Risiko einer Hyperphosphatämie, Hypokalziämie, Hypokaliämie und Hypernatriämie mit klinischen Symptomen wie Tetanie und Nierenversagen.
Ergänzung der Nebenwirkung mit der Häufigkeit "selten": Hyperphosphatämie, Hypokaliämie, Hypernatriämie, Hypokalziämie und Kalkablagerungen im Gewebe.

Geänderter Abschnitt in der Fachinformation

4.4 Warnhinweise
4.8 Nebenwirkungen

Beschluss der CMDh* vom 18.09.2025

Bosentan

Zusammenfassung des Risikos

Seltene Fälle von Autoimmunhepatitis mit einer Latenzzeit von wenigen Monaten bis Jahren wurden berichtet. Die Leber-Aminotransferasewerte müssen vor Behandlungsbeginn und  während der Behandlung monatlich gemessen werden. Zusätzlich müssen die Leber-Aminotransferasewerte 2 Wochen nach jeder Dosissteigerung gemessen werden. Bei erhöhten  ALT- und/oder AST-Werte sind die Behandlungs- und Kontrollempfehlungen zu beachten. Bei Symptomen einer Leberschädigung oder einer Autoimmunhepatitis muss die Behandlung abgebrochen werden und die Voraussetzungen und Empfehlungen  einer Wiederaufnahme müssen beachtet werden.
Ergänzung der Nebenwirkung mit der Häufigkeit "selten": Autoimmunhepatitis.

Geänderter Abschnitt in der Fachinformation

4.4 Warnhinweise
4.8 Nebenwirkungen

Durchführungsbeschluss der EU-Kommission vom 24.10.2025

Bupropion

Zusammenfassung des Risikos

Schwere Hautreaktionen: Steven-Johnson-Syndrom (SJS), toxische epidermale Nekrolyse (TEN), akute generalisierte exanthematische Pustulose (AGEP) und Arzneimittelreaktion mit Eosinophilie und systemischen Symptomen (DRESS) mit lebensbedrohlichem oder tödlichem Verlauf. Patienten sollten über die Anzeichen und Symptome aufgeklärt und überwacht werden. 
Ergänzung der Nebenwirkung mit nicht bekannter Häufigkeit: toxische epidermale Nekrolyse.

Geänderter Abschnitt in der Fachinformation

4.4 Warnhinweise
4.8 Nebenwirkungen

Beschluss des CMDh* vom 18.09.2025

*CMDh: Coordination Group for Mutual Recognition and Decentralised Procedures – Human

Im Rahmen ihrer Pharmakovigilanzverpflichtungen müssen Zulassungsinhaber PSURs vorlegen. Substanzen, die auf der sogenannten EURD-Liste gelistet sind, und bestimmte Kombinationen werden in einem zentral gesteuerten und für die gesamte EU geltenden Verfahren durch den Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) bei der europäischen Arzneimittel-Agentur bewertet (PSUR Single Assessment, PSUSA). Die wissenschaftlichen Erkenntnisse aus PSUSA-Verfahren führen zu einer regelmäßigen Bewertung des aktuellen Nutzen-Risiko-Verhältnisses von Arzneimitteln und können unter anderem Änderungen der Fach- und Gebrauchsinformationen bedingen.

Weitere Informationen zu den Verfahren finden Sie auf der Webseite des BfArM.