Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) informieren über eine Änderung der Zustellung von Rote-Hand-Briefen
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) informieren, dass ab dem 1. Januar 2026 Rote-Hand-Briefe nicht mehr an einzelne Krankenhausärztinnen und -ärzte durch die pharmazeutischen Unternehmer versandt werden. Krankenhausapotheken und krankenhausversorgende Apotheken erhalten weiterhin postalisch den Rote-Hand-Brief und informieren über diese arzneimittelsicherheitsrelevanten Informationen das leitende ärztliche Personal.
Die angemessene Mitteilung einschlägiger Sicherheitsinformationen durch den Zulassungsinhaber an Beschäftigte des Gesundheitswesens und Patienten gemäß Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe g) der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 520/2012 der Kommission sowie die Mitteilungen an die Fachkreise gemäß § 11a Absatz 2 AMG verbleiben insgesamt weiterhin bei den pharmazeutischen Unternehmern.
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