Information des BfArM: Mit Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 AMG vom 25. Juli 2025 veröffentlicht das Bundesministerium für Gesundheit den Versorgungsmangel für Acetylsalicylsäure-haltige Arzneimittel in intravenöser Darreichungsform
Nach Mitteilung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) liegt in Deutschland ein Versorgungsmangel bei Acetylsalicylsäure-haltigen Arzneimitteln in intravenöser Darreichungsform vor. Diese Arzneimittel sind zur Behandlung lebensbedrohlicher Erkrankungen bestimmt; eine gleichwertige therapeutische Alternative steht derzeit nicht zur Verfügung.
Diese Feststellung ermöglicht es den zuständigen Landesbehörden, auf Grundlage des § 79 Absätze 5 und 6 AMG im Einzelfall befristete Abweichungen von den gesetzlichen Vorgaben zu gestatten.
Das Bundesministerium für Gesundheit wird eine Aufhebung dieser Bekanntmachung veröffentlichen, sobald der Versorgungsmangel nicht mehr besteht.
Weitere Informationen: