Drug Safety Mail 2022-08

Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) vom 17.02.2022

Information zu Paxlovid® (Nirmatrelvir + Ritonavir): Interaktionspotenzial

Am 28. Januar 2022 erhielt Paxlovid® (Nirmatrelvir + Ritonavir) eine bedingte Zulassung zur Behandlung von COVID-19 bei Erwachsenen, die keine zusätzliche Sauerstoffzufuhr benötigen und ein erhöhtes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf haben. Ritonavir besitzt ein hohes Interaktionspotenzial, unter anderem als Inhibitor von CYP3A4 und P-Glykoprotein. In Abstimmung mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) möchten wir daher an Folgendes erinnern:

  • Die Anwendung bestimmter Arzneimittel gleichzeitig mit Paxlovid® ist kontraindiziert.
  • Vor und während der Behandlung mit Paxlovid® sollten mögliche Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln in Betracht gezogen und die Komedikation überprüft werden.
  • Patientinnen und Patienten sollten auf Nebenwirkungen im Zusammenhang mit gleichzeitig angewendeten Arzneimitteln überwacht werden.

Details zu Kontraindikationen, Warnhinweisen und Wechselwirkungen sind der Produktinformation zu entnehmen.