Drug Safety Mail 2019-32

Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) vom 23.05.2019

Rote-Hand-Brief zu Xeljanz® (Tofacitinib): Einschränkung der Anwendung von zweimal täglich 10 mg bei Patienten mit erhöhtem Risiko für Lungenembolien

Vorläufige Ergebnisse aus einer laufenden klinischen Studie bei Patienten mit rheumatoider Arthritis (A3921133) zeigten ein erhöhtes Risiko für das Auftreten von Lungenembolien und eine erhöhte Mortalität unter der Gabe von zweimal täglich 10 mg Tofacitinib. Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) bewertet deshalb zurzeit Nutzen und Risiken von Tofacitinib in allen zugelassenen Indikationen. Bis zum Abschluss der Bewertung wurden folgende Maßnahmen vereinbart:

  • Tofacitinib zweimal täglich 10 mg ist kontraindiziert bei Patienten mit erhöhtem Risiko für Lungenembolien (Patienten mit Herzinsuffizienz, tiefer Venenthrombose oder Lungenembolie in der Vorgeschichte, erblicher Gerinnungsstörung oder Krebs, bei Anwendung kombinierter hormoneller Kontrazeptiva oder einer Hormonersatztherapie sowie bei Patienten, die sich einem größeren chirurgischen Eingriff unterziehen). Weitere Risikofaktoren wie Lebensalter, Adipositas, Nikotinkonsum und Immobilisation sollen bei der Bewertung des Lungenembolie-Risikos in Betracht gezogen werden.
  • Ärzte werden daran erinnert, bei Patienten mit rheumatoider Arthritis oder Psoriasis-Arthritis die zugelassene Dosis von 5 mg zweimal täglich einzuhalten.
  • Patienten mit erhöhtem Risiko für Lungenembolien, die bereits mit Tofacitinib zweimal täglich 10 mg behandelt werden, sollen auf eine alternative Therapie umgestellt werden.
  • Patienten sollen auf Zeichen und Symptome einer Lungenembolie überwacht und angewiesen werden, bei Auftreten von Symptomen sofort einen Arzt zu konsultieren.

Tofacitinib ist zugelassen zur Behandlung der rheumatoiden Arthritis und der Psoriasis-Arthritis (jeweils 5 mg zweimal täglich) sowie zur Behandlung von Colitis ulcerosa (10 mg zweimal täglich in den ersten acht Wochen, anschließend 5 mg zweimal täglich).

Die weitere Bewertung der Studiendaten und der möglichen Auswirkung auf die Produktinformation erfolgt derzeit durch die EMA.