Neue Arzneimittel

„Neue Arzneimittel“ ist eine Information der AkdÄ zu neu zugelassenen Arzneimitteln oder neu zugelassenen Indikationen bei Markteinführung und zu Arzneimitteln nach der frühen Nutzenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) (§ 35a Absatz 1 SGB V). Ziel ist es, Ärztinnen und Ärzten zeitnah unabhängige und transparente Informationen zu diesen Arzneimitteln zur Verfügung zu stellen.
„Neue Arzneimittel“ bei Markteinführung enthält Informationen basierend auf dem Europäischen Öffentlichen Bewertungsbericht (EPAR) der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) sowie weiteren bei Markteinführung vorliegenden Daten aus klinischen Studien.
Nach Abschluss der frühen Nutzenbewertung wird der Zusatznutzen des neuen Arzneimittels und seine therapeutische Bedeutung auf der Basis der Dossierbewertung des IQWiG, der Stellungnahme der AkdÄ und des Beschlusses des G-BA im Rahmen der frühen Nutzenbewertung dargestellt („Neue Arzneimittel – frühe Nutzenbewertung“).
Seit 2016 ist die Information „Neue Arzneimittel“ Bestandteil der Zeitschrift Arzneiverordnung in der Praxis (AVP). Durch ein Abonnement des kostenfreien Newsletters informieren wir Sie über alle neuen Ausgaben regelmäßig per E-Mail.
Zuletzt erschienen
Neue Arzneimittel in der aktuellen Ausgabe der AVP – vorab online (21.07.2025):
Epinephrin (Eurneffy) – Markteinführung
Eurneffy wird angewendet zur Notfallbehandlung bei allergischen Reaktionen (Anaphylaxie) aufgrund von Insektenstichen oder -bissen, Lebensmitteln, Arzneimitteln und anderen Allergenen sowie bei idiopathischer oder belastungsbedingter Anaphylaxie. Die Behandlung ist bei Erwachsenen und Kindern mit einem Körpergewicht von ≥ 30 kg angezeigt.
Das Nasenspray stellt eine Alternative zur intramuskulären (i.m.) Gabe mittels Autoinjektor bei Anaphylaxie dar. Grundsätzlich scheint das Nasenspray genauso wirksam zu sein wie die i.m.-Gabe mittels Autoinjektoren oder direkter Injektion von Epinephrin. Es ist mit etwas mehr systemischen Nebenwirkungen zu rechnen als unter den Epinephrin-Autoinjektoren. Größte Unsicherheit stellen laut Risikomanagementplan derzeit die potenziellen Medikationsfehler bei der Selbstapplikation des Nasensprays dar. So darf das Nasenspray nicht vorgepumpt werden (keine Test- oder Vorab-Sprühstöße). Daher sowie zur eventuellen Wiederholungsgabe sollten immer zwei Nasensprays verordnet und mitgeführt werden. Allerdings entfallen versehentliche, unbeabsichtigte Injektionen bei falscher Handhabung wie bei Autoinjektoren. Des Weiteren ist die Lagerung des Nasensprays unkritischer, während Autoinjektoren bei Erwärmung über 25 °C an Wirkung verlieren.
Hinweis
Arzneimittel, die mit einem schwarzen Dreieck (▼) gekennzeichnet sind, unterliegen einer zusätzlichen Überwachung.