Stellungnahmen der AkdÄ zur frühen Nutzenbewertung § 35a SGB V
1. Nirsevimab (Beyfortus®)
Erstmalige Dossierpflicht: Prävention von RSV-Infektionen, Kinder während ihrer 1. RSV-Saison, die nicht im Therapiehinweis zu RSV-Antikörpern adressiert sind
Die AkdÄ sieht einen Anhaltspunkt für einen nicht-quantifizierbaren Zusatznutzen.
2. Vibegron (Obgemsa®)
Überaktive Blase
Die AkdÄ sieht einen Zusatznutzen als nicht belegt an.
Über den Zusatznutzen beschließt der G-BA.
Übersicht zum Wirkstoff (Anwendungsgebiet, Stellungnahmen der AkdÄ):