Mirvetuximab-Soravtansin

(Orphan Drug)

Handelsname: Elahere®

Stellungnahmeverfahren


  • Anwendungsgebiet

    (Stand: August 2025)

    Monotherapie des high-grade serösen epithelialen Ovarial-, Eileiter- oder primäres Peritonealkarzinom, Folatrezeptor-alpha(FRα)-positiv, platinresistent, nach 1–3 systemischen Behandlungslinien, Erwachsene. 

  • Neubewertung Orphan > 30 Mio: high-grade seröses epitheliales Ovarial-, Eileiter- oder primäres Peritonealkarzinom, FRα-positiv, platinresistent, 1–3 Vortherapien

    Stellungnahme der AkdÄ (26.05.2026)

    Fazit der AkdÄ*

    Aus Sicht der AkdÄ besteht für Mirvetuximab-Soravtansin (Mirv-S) bei erwachsenen Patientinnen mit FRα-positivem, platinresistentem, high-grade serösem epithelialem Ovarial-, Tuben- oder primärem Peritonealkarzinom Ovarialkarzinom, ECOG 0–1, die zuvor ein bis drei systemische Behandlungslinien erhalten haben und nicht für eine Kombinationstherapie mit Bevacizumab in Frage kommen, ein Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen.

    Insgesamt stimmt die AkdÄ der Beurteilung des IQWiG zu, jedoch ist aus klinischer Sicht und aufgrund der erheblichen Limitationen der Studien und Studienergebnisse, insbesondere dem Fehlen von geeigneten Daten zur Morbidität, die Beurteilung des Ausmaßes des Zusatznutzens durch das IQWiG zu großzügig. Auch die European Society of Medical Oncology bewertet MIRV-S mit einem Magnitude of Clinical Benefit Scale Score (MCBS) von 3 welches nicht den höchsten Score darstellt. Ein „substantial benefit“ ist beim MCBS nur bei einem Score von 4 und 5 vorhanden.
    Weiterhin muss eingeschränkt werden, dass die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß des Zusatznutzens für MIRV-S in dieser Indikation nur auf Patientinnen mit ECOG PS 0–1 zutrifft. Patientinnen nach der Drittlinie werden regelmäßig einen ECOG PS von 2 oder höher haben, waren aber in den hier eingereichten Studien ausgeschlossen. Des Weiteren ist ein ECOG PS < 2 einer der stärksten prognostischen Faktoren für ein längeres Gesamtüberleben, so dass man die Studienpopulationen in den Studien MIRASOL und FORWARD 1 als selektierte Populationen bezeichnen kann. Kombiniert mit dem offenen Studiendesign und den methodologischen Limitationen ist sogar die Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens nicht unbedingt ein „Hinweis“.
    Das Fehlen einer Behandlung mit Bevacizumab bei Patientinnen, die dafür in Frage kamen, immerhin mehr als ein Viertel in den beiden Studien, erfordert eine weitere Einschränkung und wirft weiterhin die Frage der systematischen Untertherapie in den Chemotherapie-Armen auf mit Implikationen für die Ethik der Studien MIRASOL und FORWARD 1.
    Außerdem sind bei den unerwünschten Ereignissen Toxizitäten verzeichnet, welche in Frage stellen, ob MIRV-S wirklich die weniger toxische Therapie ist (Augenerkrankungen und Pneumonitiden), insbesondere da die Nachbeobachtungszeit systematisch auf 30 Tage nach Therapieende verkürzt ist.
    Das Ausmaß des Einflusses des BCRA-Status und des FRα-Status auf die Ergebnisse der Behandlung mit MIRV-S ist ebenfalls unklar. Beide Studien hätten dies eruieren können, waren jedoch aufgrund von methodologischen Schwächen nicht dazu in der Lage. Diese Untersuchungen müssen nachgeholt werden.
    Aus diesen Gründen empfiehlt die AkdÄ für MIRV-S die Anerkennung eines Hinweises auf einen beträchtlichen Zusatznutzen, bei erwachsenen Patientinnen mit FRα-positivem, platinresistentem, high-grade serösem epithelialem Ovarial-, Tuben- oder primärem Peritonealkarzinom Ovarialkarzinom, ECOG 0–1, die zuvor ein bis drei systemische Behandlungslinien erhalten haben und nicht für eine Kombinationstherapie mit Bevacizumab in Frage kommen. 

    *Über den Zusatznutzen beschließt der G-BA.

    G-BA: Unterlagen zur Nutzenbewertung (Beginn des Verfahrens: 01.02.2026)