Stellungnahmen der AkdÄ zur frühen Nutzenbewertung § 35a SGB V: Concizumab (Alhemo®), Tislelizumab (Tevimbra®)
Stellungnahmen der AkdÄ zur frühen Nutzenbewertung § 35a SGB V
Die AkdÄ sieht einen Zusatznutzen als nicht belegt an.
Die AkdÄ sieht einen Zusatznutzen als nicht belegt an.