Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit: Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Gemeinsam sicheren Umgang mit Arzneimitteln fördern“

Berlin, 17.08.2016

Aktionsplan zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit im Kabinett

Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe vorgelegten „Aktionsplan zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit in Deutschland“ (Aktionsplan AMTS 2016 – 2019) beraten.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe erklärt dazu: „Arzneimittel sind in vielen Fällen entscheidend für den Heilungsprozess. Zugleich bestehen gesundheitliche Gefahren durch unsachgemäße Einnahme. Wir wollen gemeinsam mit allen Beteiligten – der Ärzte- und Apothekerschaft, den Pflegekräften sowie den Patientinnen und Patienten – den sicheren Umgang mit Arzneimitteln fördern, damit diese gut wirken können und unerwünschte Neben- und Wechselwirkungen verhindert werden. Ab Oktober hat jeder Versicherte, der mindestens drei verordnete Arzneimittel anwendet, Anspruch auf einen Medikationsplan. Gerade für ältere, chronisch und mehrfach erkrankte Menschen ist das eine große Hilfe. Mit dem neuen Aktionsplan zur Arzneimitteltherapiesicherheit treiben wir gemeinsam die Patientensicherheit in Deutschland weiter voran.“

Unerwünschte Arzneimittelwirkungen treten insbesondere bei Menschen auf, die langfristig mehrere Arzneimittel gleichzeitig anwenden. Es wird geschätzt, dass pro 100 ambulanten Patientinnen und Patienten mit Arzneimitteltherapie jedes Jahr sieben vermeidbare unerwünschte Nebenwirkungen auftreten. Etwa fünf Prozent aller Krankenhauseinweisungen gehen auf unerwünschte Nebenwirkungen von Arzneimitteln zurück, ein Viertel davon könnte vermieden werden. Das heißt, dass schätzungsweise rund 250.000 Krankenhauseinweisungen jährlich auf vermeidbare Medikationsfehler zurückzuführen sind.

Die drei bisherigen Aktionspläne zur Arzneimitteltherapiesicherheit haben seit 2008 wichtige Beiträge zur Verbesserung auf diesem Gebiet geleistet; darunter zählt die Einführung eines bundeseinheitlichen Medikationsplanes zu den wichtigsten Ergebnissen. Mit dem Ende 2015 in Kraft getretenen E-Health-Gesetz wurde geregelt, dass ab Oktober 2016 alle Versicherten, die mindestens drei verordnete Medikamente anwenden, Anspruch auf die Ausstellung eines Medikationsplans in Papierform durch eine Ärztin oder einen Arzt haben. Ab 2018 soll der Medikationsplan auch elektronisch von der Gesundheitskarte abrufbar sein.

Mit dem jetzt vorgelegten Aktionsplan für die Jahre 2016 bis 2019 werden die erfolgreichen Anstrengungen zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit konsequent fortgesetzt. Er umfasst 42 Maßnahmen mit folgenden thematischen Schwerpunkten:

  • Sensibilisierung von Patienten, Ärzten, Apothekern, Pflegenden und der Öffentlichkeit für vermeidbare Risiken der Arzneimitteltherapie
  • Verbesserung der Informationen über Arzneimittel, Kennzeichnung von Arzneimitteln
  • Dokumentation der Arzneimitteltherapie und Messung der Arzneimitteltherapiesicherheit
  • Strategien zur Verbesserung der Sicherheit des Arzneimitteltherapieprozesses
  • Forschung im Bereich der Arzneimitteltherapiesicherheit
  • Organisation der Umsetzung und Fortschreibung des Aktionsplans.

Der Aktionsplan wurde unter Beteiligung der Ärzteschaft, der Apothekerschaft, der Deutschen Krankenhausgesellschaft, dem Aktionsbündnis Patientensicherheit, dem Deutschen Pflegerat und Patientenverbänden erarbeitet.

Für die Umsetzung einzelner Maßnahmen des Aktionsplans – wie etwa dem Aufbau einer Datenbank zur Dosierung von Arzneimitteln für Kinder oder der Entwicklung einer Medikationsplan-App für Sehbehinderte – stellt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in den Jahren 2016 bis 2019 knapp 3 Mio. Euro zur Verfügung. Weitere Maßnahmen werden von den anderen Beteiligten getragen.

Hinweis: Der vom BMG geförderte „Internationale Tag zur Patientensicherheit“ am 17. September 2016 widmet sich schwerpunktmäßig dem Thema Arzneimitteltherapiesicherheit.

Weitere Informationen unter: www.bundesgesundheitsministerium.de

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Pressemitteilung Nr. 35 vom 17. August 2016