Unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW)
Meldung von UAW und Medikationsfehlern
UAW-Berichtsbogen (Online-Formular)
Anleitung - Nebenwirkungen melden

Hier können Sie über unerwünschte Arzneimittelwirkungen und Medikationsfehler (auch Verdachtsfälle) an die AkdÄ gemäß der Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte berichten.
Meldung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen
UAW-Berichtsbogen (Online-Formular)
Bei der Online-Meldung werden die Daten über ein sicheres Verfahren verschlüsselt übertragen.
Der Berichtsbogen in der PDF-Version bietet die Möglichkeit, das Formular am PC auszufüllen, abzuspeichern (ab Adobe Reader 8) und die Daten per E-Mail oder per Fax an die AkdÄ zu senden.
Informationen zur UAW-Meldung und zum UAW-Berichtsbogen
Hier erhalten Sie Hinweise zum Ausfüllen der Berichtsbögen und weitere Informationen zum Thema.
Meldung von Medikationsfehler
Medikationsfehler-Berichtsbogen Dieses Formular soll für alle Fallberichte zu Medikationsfehlern ausgefüllt werden.
Informationen zum Medikationsfehler-Berichtsbogen Hinweise zum Ausfüllen des Medikationsfehler-Berichtsbogens.
Impfkomplikation-Meldung (nach IfSG)
Impfkomplikation (IfSG)-Berichtsbogen Zur Meldung von Impfkomplikationen nach Infektionsschutzgesetz (§6 Abs. 1, Nr. 3 IfSG) an das Paul-Ehrlich-Institut.
Informationen zum Infektionsschutzgesetz
Was geschieht mit den Meldungen an die AkdÄ?
Jede Verdachtsmeldung wird in einem ersten Schritt von ärztlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Geschäftsstelle der AkdÄ bewertet; ausgewählte Fälle werden in einer Besprechung diskutiert.
Wenn die Meldung auf ein bislang unbekanntes oder unterschätztes Sicherheitsproblem eines Arzneimittels hinweist, wird ein auf dem betreffenden Gebiet besonders qualifiziertes Mitglied der AkdÄ um eine vertiefte fachliche Bewertung - auch mit der Frage des weiteren Vorgehens - gebeten.
Alle Meldungen werden in einer Datenbank erfasst und anonym, d. h. ohne Namensnennung des betroffenen Patienten und des Arztes, an die zuständigen Bundesoberbehörden (BfArM bzw. PEI) weitergeleitet.
In regelmäßigen Konferenzen (Ausschuss Unerwünschte Arzneimittelwirkungen, Ärzteausschuss Arzneimittelsicherheit) werden mit Fachmitgliedern der AkdÄ sowie Vertretern der zuständigen Behörden notwendige Maßnahmen zur Risikominderung wie Informationen für die Ärzteschaft oder Änderungen der Zulassung diskutiert.
Die Ärztinnen und Ärzte, die einen UAW-Verdacht berichtet haben, erhalten eine Rückmeldung, die zusätzliche Informationen zum verdächtigten Arzneimittel sowie ggf. einen Auszug aus der UAW-Datenbank und weiterführende Literatur enthält. Bei einigen Fällen wird im Antwortschreiben um ergänzende Informationen gebeten.
Hinweise der AkdÄ für pharmazeutische Unternehmer
Beiträge des Deutschen Ärzteblattes
Unerwünschte Arzneimittelwirkungen: Jetzt einfach und schnell zu melden(Deutsches Ärzteblatt, Jg. 107, Heft 30, 30.07.2010)Der Berichtsbogen zur Meldung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen an die AkdÄ wurde grundlegend überarbeitet.
Leitfaden zur Meldung unerwünschter Arzneimittelwirkungen bei Kindern(Deutsches Ärzteblatt, Jg. 104, Heft 21, 25.05.2007)Der Leitfaden soll das bereits etablierte UAW-Meldesystem der verfassten Ärzteschaft auch für Pädiater und pädiatrisch tätige Ärzte besser nutzbar und damit die Arzneimitteltherapie bei Kindern und Jugendlichen sicherer machen.
Meldung von Nebenwirkungen an die AkdÄ während der COVID-19-Pandemie
Mitteilung vom 30.03.2020
Wir möchten Sie darüber informieren, dass die AkdÄ auch in der gegenwärtigen Situation Verdachtsmeldungen über Nebenwirkungen erfasst, bewertet und an andere zuständige Stellen weiterleitet.
Die gewohnten Antwortbriefe auf Nebenwirkungsmeldungen werden sich jedoch zum Teil verzögern, da sie erst zu einem späteren Zeitpunkt versendet werden können. Wir möchten hierfür um Ihr Verständnis bitten.
Bitte melden Sie uns auch weiterhin Verdachtsfälle von Nebenwirkungen. Nähere Informationen zur Meldung finden Sie auch in unserem Leitfaden „Nebenwirkungen melden“.