Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS)
Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) ist die Gesamtheit der Maßnahmen zur Gewährleistung eines optimalen Medikationsprozesses mit dem Ziel, Medikationsfehler und damit vermeidbare Risiken für den Patienten bei der Arzneimitteltherapie zu verringern.

Aktionspläne AMTS

AMTS-Kongresse

Veröffentlichungen
Koordinierungsgruppe AMTS des BMG
Für die Umsetzung und Fortschreibung des Aktionsplans AMTS hat sich die bei der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) eingerichtete, interprofessionell zusammengesetzte Koordinierungsgruppe bewährt.
In diesem Gremium tauschen sich auf Bundesebene Vertreter der Ärzte- und Apothekerschaft, der Krankenhäuser, der Angehörigen der Pflegeberufe, der Patientenverbände und Mitarbeiter des BMG kontinuierlich über die Umsetzung und Ergebnisse der Maßnahmen des Aktionsplans aus.
Die Koordinierungsgruppe wird durch das wissenschaftliche Sekretariat bei der AkdÄ unterstützt.
Zusammensetzung der Koordinierungsgruppe
Sitzungsprotokolle der Koordinierungsgruppe
Kontakt

Wissenschaftliches Sekretariat Aktionsplan AMTS
- Dipl.-Pharm. Birgit Vogt, MSc, Referentin Aktionsplan AMTS
- Karoline Luzar, Sekretariat Aktionsplan AMTS
Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft
Dezernat Wissenschaft, Forschung und Ethik
- Leitung: Dr. med. Wiebke Pühler
Bundesärztekammer
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin
Fon +49 30 400456-500
Fax +49 30 400456-555
Projekt zur Erfassung und Bewertung von Medikationsfehlern
Durch die Anpassung der europäischen Pharmakovigilanzrichtlinie sollen nun auch Nebenwirkungen gemeldet werden, die durch Medikationsfehler bedingt sind. Die AkdÄ erfasst und bewertet daher auch Medikationsfehler-bedingte Nebenwirkungen. Die Auswertung von Fallberichten soll zu einem besseren Verständnis von Medikationsfehlern und zu einer verbesserten Arzneimitteltherapiesicherheit beitragen (zur Projektbeschreibung).
Erfassung und Bewertung von Medikationsfehlern durch die AkdÄ
Bundeseinheitlicher Medikationsplan im eHealth-Gesetz verankert
Im Rahmen des Aktionsplans zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit des Bundesministeriums für Gesundheit sind unter Federführung der AkdÄ bereits wesentliche Vorarbeiten zu Inhalt und Struktur eines standardisierten Medikationsplans geleistet worden, die bei der Erarbeitung des bundeseinheitlichen Medikationsplans berücksichtigt wurden. Aufgrund des inzwischen in Kraft getretenen E-Health-Gesetzes haben GKV-Versicherte ab 1. Oktober 2016 Anspruch auf Erstellung eines Medikationsplans in Papierform durch den Vertragsarzt, wenn mindestens drei verordnete Arzneimittel gleichzeitig angewandt werden.