Vigabatrin

Handelsname: Kigabeq®

Anwendungsgebiet

Bei Kindern im Alter ab 1 Monat bis < 7 Jahre:

  • als Monotherapie bei infantilen Spasmen (West-Syndrom).
  • in Kombination mit anderen Antiepileptika für Patienten mit therapieresistenter partieller Epilepsie (fokale Anfälle) mit oder ohne sekundäre Generalisierung, wenn alle anderen geeigneten Arzneimittelkombinationen sich als unzureichend erwiesen haben oder nicht vertragen wurden.(Stand: Februar 2019)

Stellungnahmen der AkdÄ

Nutzenbewertungs-
Verfahren
(Beginn)
Anwendungsgebiet

Verbindlich sind die Angaben der Fachinformation.
Fazit der AkdÄ

Über den Zusatznutzen beschließt der G-BA.
Stellungnahme der AkdÄ
(Stand)

West-Syndrom

Fazit

In den beiden Nutzenbewertungsverfahren zu Vigabatrin (West-Syndrom + therapieresistente partielle Epilepsie) ist ein Zusatznutzen nicht belegt.
Der pharmazeutische Unternehmer hat die erforderlichen Nachweise für die Nutzenbewertung nach § 35a SGB V nicht vorgelegt. Ein Zusatznutzen ist somit laut G-BA nicht belegt.

therapieresistente partielle Epilepsie