News 2021-44
Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) vom 06.12.2021
Die AkdÄ sieht für Teriflunomid für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen ≥ 10 bis < 18 Jahre mit schubförmig remittierender Multipler Sklerose (RRMS) sowohl für Patienten, die bislang noch keine krankheitsmodifizierende Therapie erhalten haben oder mit krankheitsmodifizierender Therapie vorbehandelte Kinder/Jugendliche, deren Erkrankung nicht hochaktiv ist wie auch für Patienten mit hochaktiver Erkrankung trotz Behandlung mit einer krankheitsmodifizierenden Therapie einen Zusatznutzen gegenüber der vom G-BA festgelegten zweckmäßigen Vergleichstherapie als nicht belegt an.
Über den Zusatznutzen beschließt der G-BA.