News 2021-21
Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) vom 07.06.2021
Für Pertuzumab und Trastuzumab in fixer Kombination zur subkutanen Injektion besteht bei erwachsenen Patientinnen mit HER2-positivem metastasiertem oder lokal rezidiviertem, inoperablem Mammakarzinom, die zuvor noch keine Anti-HER2-Therapie oder Chemotherapie zur Behandlung der metastasierten Erkrankung erhalten haben, kein Zusatznutzen im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie.
Da keine adäquaten Daten für den Vergleich von Pertuzumab/Trastuzumab s.c. zu Pertuzumab i.v. + Trastuzumab i.v. in Kombination eingereicht wurden, gilt ein Zusatznutzen als nicht belegt.
Über den Zusatznutzen beschließt der G-BA.