News 2022-16
Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) vom 25.04.2022
25.04.2022 – Stellungnahme der AkdÄ zu Tofacitinib (neues AWG: ankylosierende Spondylitis) (Xeljanz®) – frühe Nutzenbewertung § 35a SGB V
Stellungnahme der AkdÄ zu Tofacitinib (neues AWG: ankylosierende Spondylitis) (Xeljanz®) – frühe Nutzenbewertung § 35a SGB V
Die AkdÄ sieht für Tofacitinib
- für Patientinnen und Patienten, die auf eine konventionelle Therapie unzureichend angesprochen haben sowie
 - für Patientinnen und Patienten, die auf eine vorhergehende Therapie mit bDMARD unzureichend angesprochen haben oder bei denen eine Unverträglichkeit gegenüber dieser vorliegt
 
jeweils im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie einen Zusatznutzen als nicht belegt an.
Über den Zusatznutzen beschließt der G-BA.
Informationen zu Tofacitinib (Xeljanz®):
- AkdÄ-Stellungnahme
 - G-BA: Unterlagen(u. a. frühe Nutzenbewertung, Dossier des Herstellers)
 - Übersicht zum Wirkstoff(Anwendungsgebiet, Stellungnahmen der AkdÄ)