Neue Arzneimittel 2020-09

08.12.2020 – Aktuell informieren wir Sie in der Zeitschrift Arzneiverordnung in der Praxis (AVP) – vorab online – in der Rubrik „Update – Neue Arzneimittel“ über folgendes Arzneimittel:

08.12.2020 – Aktuell informieren wir Sie in der Zeitschrift Arzneiverordnung in der Praxis (AVP) – vorab online – in der Rubrik „Update – Neue Arzneimittel“ über folgendes Arzneimittel:

Zugelassen zur Behandlung von Opioid-induzierter Obstipation bei Erwachsenen, die früher bereits mit einem Abführmittel behandelt wurden.

Der G-BA beschloss, dass der Zusatznutzen von Naldemedin im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie in beiden Fragestellungen nicht belegt ist. Für Fragestellung 1 – Patienten mit Vorbehandlung mit einem Laxans – lagen keine Daten vor. Für Fragestellung 2 – Patienten mit Vorbehandlung mit einem Laxans, für die ein nicht verschreibungspflichtiges Abführmittel oder ein verordnungsfähiges Medizinprodukt nicht mehr infrage kommen – war aufgrund der unzureichenden Vergleichbarkeit der beiden vorgelegten Studien eine Aussage zu einem Zusatznutzen nicht möglich.

„Neue Arzneimittel“ ist eine Information der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) zu neu zugelassenen Arzneimitteln oder zu neu zugelassenen Indikationen. Ziel ist es, den Ärzten zeitnah Informationen zu diesen Arzneimitteln zur Verfügung zu stellen, zunächst bei Markteinführung sowie nach der frühen Nutzenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) („Update – Neue Arzneimittel“) (§ 35a Absatz 1 SGB V).

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