Arzneimittelschnellinformationen (ASI)

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat u. a. die

gesetzliche Aufgabe, Arzneimittelrisiken zu erfassen und zu bewerten. Ziel der beim BfArM

etablierten Arzneimittelschnellinformation (ASI) ist es, Fachkreise in die Erfassung von

Arzneimittelrisiken mit einzubeziehen, indem diese bereits über erste Anhaltspunkte

möglicher Risiken informiert und dadurch in die Lage versetzt werden, durch gezielte

Beobachtung und genaue Fallberichte zur Aufklärung des vermeintlichen Arzneimittelrisikos

beizutragen. Damit dienen die ASI letztlich dazu, die Bewertung des Arzneimittelrisikos

auf eine möglichst breite Erkenntnisbasis zu stützen.

Die ASI informiert daher nicht erst bei Vorliegen eines begründeten Verdachts auf ein

bestimmtes Arzneimittelrisiko, sondern bereits zu einem Zeitpunkt, in dem die Verursachung

der beobachteten unerwünschten Arzneimittelwirkungen durch ein bestimmtes Arzneimittel

nicht völlig unwahrscheinlich ist (Anfangsverdacht). Die frühzeitige Information der

Fachkreise darf daher nicht bereits als abgeschlossene Bewertung von Nutzen und Risiko

mißverstanden werden. Neben diesen Verdachtsfällen berichten die ASI auch über

Entscheidungen zur Abwehr von Arzneimittelrisiken und über die Zulassung von

Arzneimitteln, die eine herausragende Bedeutung für die Arzneimitteltherapie haben

können.

Das Archiv der Arzneimittelschnellinformationen finden Sie hier.