Drug Safety Mail 2018-59

Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) vom 04.10.2018

Information von BfArM und PEI: Betroffene oder ihre Angehörigen können Nebenwirkungen von Arzneimitteln jetzt einfacher melden

Das Melden von Nebenwirkungen ist für Bürgerinnen und Bürger deutlich vereinfacht und anwenderfreundlicher gestaltet worden: Unter nebenwirkungen.pei.de können Verdachtsfälle von Nebenwirkungen über eine modernisierte und barrierefreie Internetseite direkt an die zuständigen Arzneimittelbehörden (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, BfArM; Paul-Ehrlich-Institut, PEI) berichtet werden.

Über die neue Webseite können Betroffene oder ihre Angehörigen Verdachtsfälle von Nebenwirkungen auf Wunsch auch anonym melden. Die Meldungen werden direkt an die Europäische Datenbank gemeldeter Verdachtsfälle von Arzneimittelnebenwirkungen weitergeleitet.

Die AkdÄ empfiehlt Betroffenen, die Nebenwirkungen selbst melden möchten, diesen direkten Weg zu den Arzneimittelbehörden zu nutzen. Die Meldung ersetzt nicht den Arztbesuch.

Für Nebenwirkungsmeldungen durch Ärztinnen und Ärzte stehen auf der Website der AkdÄ verschiedene Meldewege zur Verfügung (https://www.akdae.de/Arzneimittelsicherheit/UAW-Meldung) oder es kann der Berichtsbogen verwendet werden, der regelmäßig auf der vorletzten Seite des Deutschen Ärzteblatts abgedruckt wird.