Drug Safety Mail 2018-46

Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) vom 13.08.2018

Rote-Hand-Brief zu Hydroxyethylstärke(HES)-haltigen Arzneimitteln zur Infusion ▼: Maßnahmen zur Verstärkung der bestehenden Anwendungsbeschränkungen

Hydroxyethylstärke(HES)-haltige Arzneimittel zur Infusion werden trotz der 2013 eingeführten Anwendungsbeschränkungen weiterhin bei Patienten mit Kontraindikationen angewendet. Ferner wird die Beschränkung der Anwendungsgebiete nicht vollständig befolgt. Zu diesem Ergebnis kam die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) in einer Überprüfung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses. Die kontraindizierte Anwendung geht mit einem Risiko für schwerwiegende Gesundheitsschäden einschließlich erhöhter Mortalität einher.

Im Rote-Hand-Brief wird auf bestehende und neue Anwendungsbeschränkungen hingewiesen:

  • HES-haltige Arzneimittel zur Infusion sollen nur dann zur Behandlung von Hypovolämie aufgrund eines akuten Blutverlusts eingesetzt werden, wenn kristalloide Lösungen allein als nicht ausreichend erachtet werden.
  • HES-haltige Arzneimittel zur Infusion dürfen nicht bei Patienten mit Sepsis, Nierenfunktionsstörung oder bei kritisch kranken Patienten angewendet werden. Eine vollständige Auflistung der Kontraindikationen ist der Produktinformation zu entnehmen.
  • Ein Programm für den kontrollierten Zugang wird eingeführt. Nur akkreditierte Krankenhäuser/Zentren werden mit HES beliefert. Als Voraussetzung für die Akkreditierung erhalten relevante medizinische Fachkräfte eine Pflichtschulung zur sicheren und wirksamen Anwendung.

Vollständige Verschreibungsinformationen sind den Fachinformationen zu entnehmen.

Rote-Hand-Brief zu Hydroxyethylstärke(HES)-haltigen Arzneimitteln zur Infusion ▼ vom 13.08.2018