Drug Safety Mail 2018-38

Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) vom 10.07.2018

Rote-Hand-Brief zu Tecentriq® (Atezolizumab) ▼: Einschränkung der Indikation zur Behandlung des Urothelkarzinoms

Atezolizumab wird angewendet als Monotherapie zur Behandlung des lokal fortgeschrittenen oder metastasierten Urothelkarzinoms sowie zur Behandlung des lokal fortgeschrittenen oder metastasierten nicht-kleinzelligen Lungenkarzinoms.

Vorläufige Daten einer laufenden klinischen Studie zur Erstlinienbehandlung des lokal fortgeschrittenen oder metastasierten Urothelkarzinoms zeigen ein verringertes Überleben bei einer Monotherapie mit Atezolizumab verglichen mit einer platinbasierten Chemotherapie bei Patienten, deren Tumoren eine niedrige PD-L1(programmed death ligand 1)-Expression zeigen (< 5 % der Immunzellen mit positiver Färbung für PD-L1):

  • Die Indikation von Atezolizumab zur Erstlinienbehandlung des Urothelkarzinoms bei Patienten, die für eine Behandlung mit Cisplatin ungeeignet sind, wird daher eingeschränkt: Es darf zur Erstlinienbehandlung nur noch angewendet werden, wenn der Patient eine hohe PD-L1-Expression aufweist (≥ 5 %).
  • Die Anwendung von Atezolizumab nach vorheriger Chemotherapie bleibt unverändert.