Venetoclax

Handelsname: Venclyxto®

Anwendungsgebiet

(Stand: Mai 2021)

Chronische lymphatische Leukämie (CLL)

  • in Kombination mit Obinutuzumab bei Erwachsenen mit nicht vorbehandelter CLL.
  • in Kombination mit Rituximab bei Erwachsenen, die mindestens eine vorherige Therapie erhalten haben.
  • als Monotherapie bei Erwachsenen
    • die eine 17p-Deletion oder TP53-Mutation aufweisen und die für eine Behandlung mit einem Inhibitor des B-Zell-Rezeptor-Signalwegs nicht geeignet sind oder ein Therapieversagen zeigten, oder
    • die keine 17p-Deletion oder TP53-Mutation aufweisen und bei denen sowohl unter einer Chemo-/Immuntherapie als auch unter einem Inhibitor des B-Zell-Rezeptor-Signalwegs ein Therapieversagen auftrat.

Akute myeloische Leukämie (AML) in Kombination mit einer hypomethylierenden Substanz bei Erwachsenen mit neu diagnostizierter AML, die nicht für eine intensive Chemotherapie geeignet sind.

Stellungnahmen der AkdÄ

Nutzenbewertungs-Verfahren
(Beginn)
Anwendungsgebiet
Verbindlich sind die Angaben
der Fachinformation.
Stellungnahme der AkdÄ
(Stand)

CLL

  • Monotherapie

Fazit der AkdÄ (Über den Zusatznutzen beschließt der G-BA.)

Aus Sicht der AkdÄ besteht für Venetoclax für Erwachsene mit CLL:

  • die eine 17p-Deletion oder TP53-Mutation aufweisen und für die eine Behandlung mit einem Inhibitor des B-Zell-Rezeptor-Signalwegs (BCRi) nicht geeignet ist oder die ein Therapieversagen zeigten oder
  • ohne Vorliegen einer 17p-Deletion oder TP53-Mutation, bei denen sowohl unter einer Chemo-/Immuntherapie (CIT) als auch unter einem BCRi ein Therapieversagen auftrat

ein Zusatznutzen, dessen Ausmaß nicht quantifizierbar ist und dessen Wahrscheinlichkeit derzeit nicht sicher beurteilbar ist.

Es ist aus Sicht der AkdÄ nachvollziehbar, dass für das IQWiG die Datenlage für die Bewertung von Venetoclax in der Monotherapie nicht ausreichend war, um eindeutig eine Überlegenheit gegenüber einem BCRi (Ibrutinib oder Idelalisib) zu belegen. Retrospektive vergleichende Untersuchungen deuten darauf hin, dass ein Wechsel des Therapieprinzips von BCRi auf den Bcl-2-Inhibitor Venetoclax vorteilhaft sein kann. Dies ist jedoch nur ein sehr schwacher Hinweis.

Venetoclax eröffnet eine weitere Therapieoption für Patienten, die bereits ein Rezidiv oder eine refraktäre Erkrankung haben und sich damit in der palliativen Therapie der CLL befinden. Insbesondere für Hochrisikopatienten mit einer 17p-Deletion oder TP53-Mutation ist die zusätzliche Therapieoption nach einem BCRi von hoher Relevanz.

Aus Sicht der AkdÄ liegt daher für Venetoclax ein Zusatznutzen gegenüber den ansonsten verfügbaren Therapieoptionen vor, dessen Ausmaß aber nicht quantifizierbar ist, weil die wissenschaftliche Datenlage dies nicht zulässt. Die qualitative Ergebnissicherheit ist sehr gering, daher kann die Wahrscheinlichkeit weder als Anhaltspunkt noch als Hinweis eingestuft werden.

Die AkdÄ fordert eine Befristung des Beschlusses in Verbindung mit der Forderung weiterer Studiendaten zum längerfristigen Effekt von Venetoclax auf harte Überlebensendpunkte und auf die Verlängerung des progressionsfreien Überlebens in Verbindung mit einer Verbesserung der Lebensqualität.

CLL

  • Kombination mit Rituximab

Fazit der AkdÄ (Über den Zusatznutzen beschließt der G-BA.)

Aus Sicht der AkdÄ besteht für Venetoclax in Kombination mit Rituximab bei Erwachsenen mit CLL und mind. einer Vortherapie, die keine 17p-Deletion und/oder TP53-Mutation aufweisen und für die eine Chemo-/Immuntherapie (CIT) angezeigt ist, ein Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen.

Bei Erwachsenen mit CLL und mind. einer Vortherapie, die eine 17p-Deletion und/oder TP53-Mutation aufweisen (Hochrisikopatienten) oder für die eine CIT aus anderen Gründen nicht geeignet ist, ist der Zusatznutzen nicht belegt.

Die MURANO-Studie ist für die Bewertung des Zusatznutzens von Venetoclax + Rituximab in den vorliegenden Fragestellungen nur eingeschränkt geeignet.

In dieser Studie wurde die Überlegenheit von Venetoclax + Rituximab gegenüber Bendamustin + Rituximab gezeigt, sodass aus Sicht der AkdÄ für Venetoclax + Rituximab ein Zusatznutzen gegenüber einer CIT besteht, dessen Ausmaß allerdings derzeit nicht quantifizierbar ist.

Bezüglich der Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens bewertet die AkdÄ die qualitative Ergebnissicherheit der vorgelegten Studie als mäßig, da lediglich eine Studie mit statistisch signifikanten Effekten v. a. auf Surrogatendpunkte wie Ansprechrate, komplette Remission und minimale Resterkrankung vorliegt. Aussagekräftige Daten zum Gesamtüberleben fehlen und der Effekt bezüglich der gesundheitsbezogenen Lebensqualität ist unklar. Damit liegt lediglich ein Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen vor.

Ein Zusatznutzen gegenüber den BCRi Ibrutinib und Idelalisib für die Hochrisikopatienten ist anhand der vorgelegten Daten nicht sicher ableitbar, da direkte Vergleiche mit den BCRi fehlen.

Die AkdÄ fordert eine Befristung des Beschlusses in Verbindung mit der Forderung weiterer Studiendaten insbesondere zum längerfristigen Effekt von Venetoclax auf harte Überlebensendpunkte bzw. auf die Verlängerung des progressionsfreien Überlebens in Verbindung mit einer Verbesserung der Lebensqualität.

CLL

  • Erstlinie
  • Kombination mit Obinutuzumab

Fazit der AkdÄ (Über den Zusatznutzen beschließt der G-BA.)

Aus Sicht der AkdÄ ist der Zusatznutzen von Venetoclax in Kombination mit Obinutuzumab bei erwachsenen Patienten mit nicht vorbehandelter CLL anhand der vorgelegten Daten aus klinischen Studien nicht belegt.

Fragestellung 1: Für Patienten, für die eine Therapie mit Fludarabin in Kombination mit Cyclophosphamid und Rituximab (FCR) infrage kommt, ist der Zusatznutzen nicht belegt, da keine Daten vorgelegt wurden.

Fragestellung 2: Auch bei Akzeptanz der vorgenommenen Patientenselektion ergibt sich aus den vorgelegten Daten zu patientenrelevanten Endpunkten für Patienten, für die eine Therapie mit FCR nicht infrage kommt, kein Hinweis für einen Zusatznutzen von Venetoclax + Obinutuzumab. Die gezeigten statistisch signifikanten Vorteile bezüglich Surrogatendpunkten belegen keinen Zusatznutzen.

Fragestellung 3: Für Patienten mit 17p-Deletion und/oder TP53-Mutation oder für die eine Chemo-/Immuntherapie aus anderen Gründen nicht angezeigt ist, ist der Zusatznutzen nicht belegt, da keine geeigneten Daten vorgelegt wurden.

Dies ist bedauerlich, da davon auszugehen ist, dass es sich um eine gut wirksame Therapie handelt. Ein Nachweis für eine bessere Wirksamkeit von Venetoclax + Obinutuzumab wäre aufgrund der zeitlichen Begrenzung der Therapie in der Zukunft von erheblicher klinischer Bedeutung.

AML

  • neu diagnostiziert
  • Kombination mit einer hypomethylierenden Substanz

Fazit der AkdÄ (Über den Zusatznutzen beschließt der G-BA.)

Für erwachsene Patientinnen und Patienten mit neu diagnostizierter akuter myeloischer Leukämie und intermediärem und ungünstigem zytogenetischen Risiko, für die eine intensive Chemotherapie nicht geeignet ist, besteht aus Sicht der AkdÄ für Venetoclax ein Hinweis auf einen erheblichen Zusatznutzen.

Die Aussagen bezüglich der Wahrscheinlichkeit und des Ausmaßes des Zusatznutzens beziehen sich nur auf erwachsene Patientinnen und Patienten mit intermediärem und ungünstigem zytogenetischen Risiko gemäß der Einschlusskriterien der Zulassungsstudie.

Für die Mortalität besteht ein erheblicher Zusatznutzen für den Interventionsarm gegenüber dem Kontrollarm.

Für die Mortalität wurden keine aussagekräftigen Daten zur Lebensqualität oder der Symptomatik eingereicht.

Die Daten zu den Nebenwirkungen sind in beiden Therapiearmen vergleichbar gewesen, mit einigen Ausnahmen (z. B. Neutropenie).