Drug Safety Mail 2021-12

Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) vom 24.02.2021

Anwendung von Patientenkarten und Schulungsmaterial

Patientenkarten und anderes Schulungsmaterial sind wichtige Hilfsmittel für eine sichere Arzneimitteltherapie.

Patientenkarten enthalten ergänzend zur Packungsbeilage Hinweise zu wichtigen Risiken eines Arzneimittels, beispielsweise zu potenziell lebensbedrohlichen Interaktionen. Sie sind in der Regel in der Arzneimittelpackung enthalten oder fest mit der Packung verbunden. In einzelnen Fällen ist auch eine direkte Abgabe durch Ärzte oder Apotheker vorgesehen. Patientenkarten sollten von den Patienten stets bei sich getragen und bei jedem Arztbesuch (besonders auch in Notfällen) oder in der Apotheke vorgelegt werden. Hierdurch sollen Arzneimittelrisiken verringert werden.

Ärzte und Apotheker sollten ein sinnvolles Vorgehen etablieren, wie in ihrem beruflichen Umfeld Patientenkarten ausgehändigt und erläutert werden (z. B. bei der Aufklärung über ein neues Arzneimittel oder bei der Entlassung aus stationärer Behandlung). Ergänzend zu Patientenkarten in Papierform wäre es wünschenswert, wenn diese zukünftig auch in strukturierter elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden könnten (z. B. in zur Ansicht auf dem Smartphone geeigneter Weise).

Blaue Hand

Schulungsmaterial wird von den zuständigen Behörden angeordnet, geprüft und genehmigt und ist Bestandteil der Zulassung. Es wird von den pharmazeutischen Unternehmern erstellt und verteilt. Ergänzend zur Produktinformation gibt Schulungsmaterial Empfehlungen zur sicheren Anwendung von Arzneimitteln. Es kann z. B. in Form von Checklisten und Leitfäden für Ärzte/Apotheker, Informationsbroschüren für Patienten oder als Patientenkarte (auch als Patientenausweis, Patientenpass o. Ä. bezeichnet) vorliegen. Behördlich genehmigtes Schulungsmaterial ist leicht zu erkennen, es ist gekennzeichnet durch das Symbol der „Blauen Hand“.

Eine Liste der Arzneimittel, zu welchen Schulungsmaterial (einschließlich Patientenkarten) vorliegt, ist auf den Webseiten der zuständigen Bundesoberbehörden, Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und Paul-Ehrlich-Institut (PEI), abrufbar:

Weitere Informationen: