Wenn Hydroxychloroquin-haltige Arzneimittel außerhalb der zugelassenen Indikationen bei an COVID-19 erkrankten Patienten angewendet werden, sollte dies nur im Rahmen von klinischen Prüfungen oder als individueller Heilversuch bei stationär behandelten Patienten geschehen.
Durch diese Maßnahme soll die Versorgung chronisch Kranker in den zugelassenen Indikationen (rheumatoide Arthritis, juvenile idiopathische Arthritis, systemischer Lupus erythematodes, Malariaprophylaxe/-therapie) sichergestellt werden.
© Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft Letzte Änderung: 30.11.2020