Drug Safety Mail 2019-56

Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) vom 21.10.2019

Bekanntgabe der AkdÄ im Deutschen Ärzteblatt vom 18.10.2019: Rezidiv eines Morbus Crohn nach Behandlung einer atopischen Dermatitis mit Dupilumab

Die AkdÄ berichtet über eine Patientin, die ein schweres Rezidiv eines Morbus Crohn im Zusammenhang mit einer Behandlung mit Dupilumab erlitten hat. Zwar hatte sie im Rahmen einer Studie eine höhere als die jetzt zugelassene Dosierung erhalten, die pathophysiologischen Überlegungen zum kausalen Zusammenhang zwischen Morbus Crohn und Dupilumab könnten jedoch auch für die bei atopischer Dermatitis zugelassene niedrigere Dosierung gelten.

Der monoklonale Antikörper Dupilumab wird angewendet zur Behandlung der atopischen Dermatitis und von Asthma. Er scheint in immunologische Prozesse einzugreifen, die für Patienten mit chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen (CED) relevant sind: Die Unterdrückung der Th(T-Helfer-Zellen)2-Achse durch Dupilumab führt zu einer Verschiebung der zellulären Immunität hin zur Th1-Antwort. Insbesondere bei Patienten mit zusätzlichen Erkrankungen mit Th1-Dominanz wie z. B. entzündlichen Darmerkrankungen, aber möglicherweise auch Psoriasis vulgaris, Multipler Sklerose und rheumatoider Arthritis, sollte Dupilumab daher nur unter sehr sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung angewendet werden.