Drug Safety Mail 2017-35

Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) vom 10.10.2017

„Aus der UAW-Datenbank“: Restvolumen bei Kurzinfusionen

Bei der Verabreichung von Arzneimitteln als Kurzinfusion (50–200 ml) verbleibt je nach verwendetem Infusionssystem ein unterschiedlich hohes Restvolumen im System, das nicht für die Behandlung des Patienten zur Verfügung steht. Um eine Unterdosierung zu vermeiden, sollten Patienten ohne Flüssigkeitsrestriktion Infusionen mit größerem Volumen (mindestens 250 ml) erhalten, da so das Restvolumen relativ sinkt. Bei Patienten mit Flüssigkeitsrestriktion sind Pumpensysteme mit minimalem Restvolumen zu empfehlen. Bei kleinen Infusionsvolumina und Arzneimitteln mit enger therapeutischer Breite sollte mit einer geeigneten Flüssigkeit und gleichbleibender Flussrate nachgespült werden. Durch eine stärkere Betonung der Thematik „Restvolumen bei Kurzinfusionen“ bereits in der Ausbildung kann das Problembewusstsein von Ärzten und Pflegepersonal erhöht werden.