Publizierte Meldungen der AkdÄ aus dem Deutschen Ärzteblatt (DÄ).
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Meningoenzephalitis durch Varizella-zoster-Virus im Zusammenhang mit Fingolimod („Aus der UAW-Datenbank“)
(Deutsches Ärzteblatt, Jg. 117, Heft 45, 06.11.2020)Fingolimod wird angewendet zur krankheitsmodifizierenden Monotherapie bei hochaktiver schubförmig-remittierend verlaufender Multipler Sklerose (MS). Der AkdÄ wurde ein Fall einer Meningoenzephalitis durch Varizella-zoster-Virus (VZV) im Zusammenhang mit Fingolimod berichtet. Die Behandlung mit Fingolimod kann ein Risiko für VZV-Infektionen sein. Zur Vermeidung einer primären Infektion muss vor Therapiebeginn sichergestellt sein, dass eine ausreichende Immunität gegen VZV vorliegt. Behandler sollten sich des Risikos schwerer VZV-Infektionen im Zusammenhang mit Fingolimod bewusst sein.
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Intraoperatives Floppy-Iris-Syndrom im Zusammenhang mit Tamsulosin („UAW-News International“)
(Deutsches Ärzteblatt, Jg. 117, Heft 37, 11.09.2020)Das intraoperative Floppy Iris-Syndrom (IFIS) ist eine mögliche Komplikation der Kataraktchirurgie und ist charakterisiert durch die Trias einer „undulierenden“ Iris, Irisvorfall sowie intraoperativer progredienter Miosis. Eine Assoziation mit Alpha-1-Rezeptorantagonisten (ARA) ist beschrieben, insbesondere mit dem selektiven Alpha-1A-Rezeptorantagonist Tamsulosin. ARA werden häufig zur symptomatischen Behandlung des benignen Prostatasyndroms angewendet.
Um das IFIS-Risiko zu minimieren, sollte eine bereits geplante Katarakt-Operation möglichst vor Beginn einer Behandlung mit einem ARA durchgeführt werden. Wenn noch keine Katarakt-Operation durchgeführt wurde, sollte gegebenenfalls ein nicht selektiver ARA wie Alfuzosin gewählt werden, für welche das IFIS-Risiko niedriger eingeschätzt wird als für Tamsulosin. Um vor einer Katarakt-Operation das IFIS-Risiko einschätzen zu können, sollten Patientinnen und Patienten gezielt nach der Anwendung von ARA (auch länger zurückliegend) gefragt werden. Tamsulosin sollte so früh wie möglich vor einer Katarakt-Operation abgesetzt werden. Allerdings kann ein IFIS auch durch Absetzen über einen längeren Zeitraum nicht gänzlich vermieden werden.
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Fallberichte von Herpes zoster bzw. Zoster-artigen Hautläsionen nach Shingrix® -Impfung („Aus der UAW-Datenbank“)
(Deutsches Ärzteblatt, Jg. 117, Heft 26, 26.06.2020)Seit Mitte 2018 ist in Deutschland der adjuvantierte Subunit-Totimpfstoff Shingrix® zur Verhinderung von Herpes zoster und postherpetischer Neuralgie verfügbar. Die STIKO empfiehlt die Impfung mit Shingrix® bei Personen ab einem Alter von 60 Jahren bzw. bereits ab 50 Jahren, wenn eine Immunsuppression oder eine andere schwere Grundkrankheit vorliegt.
Der AkdÄ wurden Fälle über Herpes zoster bzw. Zoster-artige, teilweise bläschenförmige Hautläsionen berichtet, die in engem zeitlichen Zusammenhang nach einer Impfung mit Shingrix® aufgetreten sind. Ausgehend von zwei Fallbeispielen wird in einer aktuellen Mitteilung der AkdÄ im Deutschen Ärzteblatt diskutiert, ob ein kausaler Zusammenhang bestehen kann und welche Pathomechanismen denkbar sind. Ärzte, die solche Fälle beobachten, werden um die Mitwirkung an einer Studie des Paul-Ehrlich-Instituts gebeten, welche diese potenzielle Nebenwirkung des Impfstoffs weiter aufklären soll.
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Methämoglobinämie nach Überdosierung von Emla®-Creme bei einem Säugling („Aus Fehlern lernen“)
(Deutsches Ärzteblatt, Jg. 117, Heft 19, 08.05.2020)Die AkdÄ berichtet über einen sieben Monate alten Jungen, der eine Überdosis einer Lidocain- und Prilocain-haltigen Emla®-Creme erhalten hat, die von den Eltern statt Panthenol zur regelmäßigen Wundpflege nach Zirkumzision aufgetragen wurde. Der Junge entwickelte eine Methämoglobinämie und musste stationär behandelt werden.
Die Empfehlungen zur Dosierung von Emla®-Creme sollten vor allem bei jungen Kindern eingehalten werden. Die Anwendung auf der Haut und Schleimhaut im Genitalbereich sowie nach Auffassung der AkdÄ auch die Anwendung bei Säuglingen unter drei Monaten sollte nur unter Aufsicht von medizinischem Fachpersonal erfolgen. Um das Risiko von Überdosierungen möglichst gering zu halten, sollten Patienten und ggf. deren Betreuungspersonen hierüber aufgeklärt und nach Möglichkeit die kleinste, medizinisch sinnvolle Packungsgröße verordnet bzw. abgegeben werden.