Handelsname: Erleada®
Anwendungsgebiet
(Stand: Januar 2020)
Behandlung erwachsener Männer mit
- nicht-metastasiertem kastrationsresistentem Prostatakarzinom, die ein hohes Risiko für die Entwicklung von Metastasen aufweisen (Hochrisiko-nmCRPC)
- metastasiertem hormonsensitivem Prostatakarzinom (mHSPC) in Kombination mit Androgendeprivationstherapie (ADT)
Stellungnahmen der AkdÄ
Nutzenbewertungs-Verfahren (Beginn) | Anwendungsgebiet Verbindlich sind die Angaben der Fachinformation. | Stellungnahme der AkdÄ (Stand) |
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| Hochrisiko-nmCRPC |
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Fazit der AkdÄ (Über den Zusatznutzen beschließt der G-BA.)Aus Sicht der AkdÄ besteht für Apalutamid in der Behandlung erwachsener Männer mit Hochrisiko-nmCRPC ein Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen. Aufgrund der fehlenden Daten zum Endpunkt Gesamtüberleben (OS) empfiehlt die AkdÄ eine Befristung des Beschlusses. Der Bewertung des Ausmaßes des Zusatznutzens durch das IQWiG kann die AkdÄ angesichts der höheren Toxizität und des derzeit nicht belegten Effekts auf das OS nicht folgen. Aus Sicht der AkdÄ reicht das alleinige Hinausschieben des Zeitpunktes eines Metastasennachweises ohne Nachweis einer robusten OS-Verlängerung und/oder einer relevanten Morbiditätsminderung oder Lebensqualitätsverbesserung nicht aus, um einen beträchtlichen Zusatznutzen anzunehmen. Für Apalutamid fehlen damit wichtige Informationen zur Wirkung auf patientenrelevante Endpunkte, sodass nach den derzeit vorliegenden Daten der Zusatznutzen nicht quantifizierbar ist. Die Aussagesicherheit der Ergebnisse ist schwach und die Wahrscheinlichkeit daher als Anhaltspunkt einzustufen. | ||
mHSPC
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Fazit der AkdÄ (Über den Zusatznutzen beschließt der G-BA.)Die AkdÄ sieht anhand der vorgelegten Daten keinen Zusatznutzen für Apalutamid bei Patienten mit mHSPC im Vergleich zu der vom pharmazeutischen Unternehmer gewählten zweckmäßigen Vergleichstherapie (ZVT). Nach Auffassung der AkdÄ ist ein Zusatznutzen für Apalutamid gegenüber Docetaxel + Prednison in der zu beurteilenden Indikation anhand der vorgelegten Daten nicht ausreichend belegt. Das IQWiG stützt seine Bewertung „Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen“ lediglich auf die geringere Rate an schwerwiegenden unerwünschten Ereignissen in einem indirekten Vergleich. Zwar ist eine bessere Verträglichkeit von Apalutamid im Vergleich zu Docetaxel + Prednison plausibel; hierfür ist jedoch eine validere Datenbasis zu fordern. Aus praktischen Erfahrungen heraus ist zu erwarten, dass sich der Nutzen bei so unterschiedlichen Therapiestrategien nicht homogen auf die Subgruppen verteilt, sondern von Allgemeinzustand und Tumorvolumen abhängt. Dies lässt sich aber in indirekten Vergleichen nicht ausreichend belegen. Docetaxel + Prednison wird zwar vom G-BA als ZVT genannt. Für die klinische Praxis relevanter wäre aber ein Vergleich mit Abirateron + Prednison (oder Enzalutamid). |