Stellungnahme der AkdÄ zu Eptinezumab (Vyepti®) – frühe Nutzenbewertung § 35a SGB V

AkdÄ News 2023-02

09.01.2023 – Stellungnahme der AkdÄ zu Eptinezumab (Vyepti®) – frühe Nutzenbewertung § 35a SGB V

Erstbewertung: Migräneprophylaxe

Fragestellung 1:
Die AkdÄ sieht für Eptinezumab in der Indikation unbehandelte sowie vorbehandelte erwachsene Patientinnen und Patienten mit mindestens vier Migränetagen pro Monat, für die eine konventionelle Migräneprophylaxe infrage kommt, einen Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie (ZVT) als nicht belegt an.

Fragestellung 2:
Die AkdÄ sieht für Eptinezumab in der Indikation erwachsene Patientinnen und Patienten mit mindestens vier Migränetagen pro Monat, die auf keine der folgend genannten medikamentösen Therapien/Wirkstoffklassen ansprechen, für die diese nicht geeignet sind oder die diese nicht vertragen: Metoprolol, Propranolol, Flunarizin, Topiramat, Amitriptylin, Clostridium botulinum Toxin Typ A, einen Zusatznutzen gegenüber der ZVT als nicht belegt an.

Über den Zusatznutzen beschließt der G-BA.

Informationen zu Eptinezumab (Vyepti®):

AkdÄ-Stellungnahme

G-BA: Unterlagen (u. a. frühe Nutzenbewertung, Dossier des Herstellers)

Übersicht zum Wirkstoff (Anwendungsgebiet, Stellungnahmen der AkdÄ)