Stellungnahme der AkdÄ zu Inebilizumab (Uplizna®) – frühe Nutzenbewertung § 35a SGB V

AkdÄ News 2022-41

05.12.2022 – Stellungnahme der AkdÄ zu Inebilizumab (Uplizna®) – frühe Nutzenbewertung § 35a SGB V

Erstbewertung: Neuromyelitis-optica-Spektrum-Erkrankungen, Anti-Aquaporin-4-IgG-seropositiv

Die AkdÄ schließt sich der Einschätzung des IQWiG an, dass der Zusatznutzen von Inebilizumab bei erwachsenen Patientinnen und Patienten mit Neuromyelitis-optica-Spektrum-Erkrankungen (NMOSD), die AQP4-IgG-seropositiv sind, nicht belegt ist.

Das IQWiG sieht einen Zusatznutzen als nicht belegt an, da der pharmazeutische Unternehmer keine Daten zum Vergleich mit der vom G-BA vorgegebenen zweckmäßigen Vergleichstherapie (ZVT) vorlegen kann.

Nach Einschätzung der AkdÄ stellt Satralizumab eine wichtige neue Therapieoption bei NMOSD dar und gehört als solche zur ZVT. Der vorgelegte indirekte Vergleich zu Satralizumab zeigt jedoch keinen signifikanten Vorteil von Inebilizumab hinsichtlich Effektivität oder Verträglichkeit. Der Stellenwert von Inebilizumab im Vergleich zum Versorgungsstandard – insbesondere gegenüber Rituximab und Eculizumab – ist aufgrund fehlender Studiendaten unklar.

Über den Zusatznutzen beschließt der G-BA.

Informationen zu Inebilizumab (Uplizna®):

AkdÄ-Stellungnahme

G-BA: Unterlagen (u. a. frühe Nutzenbewertung, Dossier des Herstellers)

Übersicht zum Wirkstoff (Anwendungsgebiet, Stellungnahmen der AkdÄ)