News 2020-30
Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) vom 28.07.2020
Aus Sicht der AkdÄ ist ein Zusatznutzen für Fidaxomicin bei Kindern und Jugendlichen mit mildem behandlungspflichtigem Krankheitsverlauf einer Clostridioides-difficile-Infektion (CDI) (Fragestellung 1) nicht belegt.
Die AkdÄ sieht für Fidaxomicin bei Kindern und Jugendlichen mit schwerem und/oder rekurrentem Krankheitsverlauf einer CDI (Fragestellung 2) einen Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen.
Über den Zusatznutzen beschließt der G-BA.