News 2020-24

Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) vom 22.06.2020

22.06.2020 – Stellungnahme der AkdÄ zu Ramucirumab (neues AWG: NSCLC, EGFR-Mutation, Erstlinie) (Cyramza®) – frühe Nutzenbewertung § 35a SGB V

Stellungnahme der AkdÄ zu Ramucirumab (neues AWG: NSCLC, EGFR-Mutation, Erstlinie) (Cyramza®) – frühe Nutzenbewertung § 35a SGB V

Für die AkdÄ ergibt sich für Fragestellung 1 (EGFR-Mutationen del 19 + L858R) für die Kombination Ramucirumab + Erlotinib ein Anhaltspunkt für einen geringeren Nutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie Erlotinib.

Für Fragestellung 2 (andere EGFR-Mutationen) wurden keine Daten eingereicht, ein Zusatznutzen wurde damit nicht belegt.

Trotz fehlenden Cross-overs besteht kein nennenswerter Unterschied in der Mortalität zwischen den beiden Therapiearmen. Darüber hinaus führt auch das längere progressionsfreie Überleben zu keiner Verbesserung der Morbidität und des Gesundheitszustandes, sodass keine patientenrelevanten Vorteile für die Kombination von Ramucirumab mit Erlotinib ableitbar sind. Die Toxizität ist im Ramucirumab + Erlotinib-Arm jedoch beträchtlich höher und bedingt einen insgesamt höheren Schaden.

Die AkdÄ teilt die Einschätzung des IQWiG und stimmt der Bewertung zu, dass ein geringerer Nutzen für die Kombination Ramucirumab + Erlotinib bei nicht vorbehandelten erwachsenen Patientinnen und Patienten mit metastasiertem NSCLC mit den aktivierenden EGFR-Mutationen del 19 oder L858R vorliegt.

Über den Zusatznutzen beschließt der G-BA.

Informationen zu Ramucirumab (Cyramza®):