News 2020-23
Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) vom 08.06.2020
Die AkdÄ sieht für die Fragestellungen A–C (A: Monotherapie, für Metformin nicht geeignet; B + C: Kombinationstherapie mit 1/≥ 2 Antidiabetika außer Insulin) keinen Zusatznutzen für Dulaglutid gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie (ZVT).
Für die Fragestellung D (Kombinationstherapie mit Insulin) sieht die AkdÄ für Dulaglutid einen Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen gegenüber der ZVT.
Über den Zusatznutzen beschließt der G-BA.