News 2019-64

Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) vom 10.12.2019

10.12.2019 – Stellungnahme der AkdÄ zu Cemiplimab (Libtayo®) – frühe Nutzenbewertung § 35a SGB V

Stellungnahme der AkdÄ zu Cemiplimab (Libtayo®) – frühe Nutzenbewertung § 35a SGB V

Aus Sicht der AkdÄ ist ein Zusatznutzen für erwachsene Patienten mit metastasiertem oder lokal fortgeschrittenem kutanen Plattenepithelkarzinom, die für eine kurative Operation oder kurative Strahlentherapie nicht in Betracht kommen, nicht belegt. Den Aussagen des IQWiG bezüglich Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens wird zugestimmt.

Über den Zusatznutzen beschließt der G-BA.

Cemiplimab ist zugelassen als Monotherapie zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit metastasiertem oder lokal fortgeschrittenem kutanen Plattenepithelkarzinom, die für eine kurative Operation oder kurative Strahlentherapie nicht in Betracht kommen.