News 2019-60

Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) vom 26.11.2019

26.11.2019 – Stellungnahme der AkdÄ zu Olaparib (neues AWG: Mammakarzinom) (Lynparza®) – frühe Nutzenbewertung § 35a SGB V

Stellungnahme der AkdÄ zu Olaparib (neues AWG: Mammakarzinom) (Lynparza®) – frühe Nutzenbewertung § 35a SGB V

Die AkdÄ sieht für Olaparib als Monotherapie für die Behandlung von erwachsenen Patienten mit BRCA1/2-Mutationen in der Keimbahn, die ein HER2-negatives, lokal fortgeschrittenes oder metastasiertes Mammakarzinom haben, einen Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen.
Die AkdÄ folgt nicht der Bewertung des IQWiG. Die vorliegenden Daten zur Krankheitskontrolle (PFS, Ansprechrate) belegen eine Wirksamkeit von Olaparib, die sich allerdings nicht in ein längeres Überleben überträgt. Ein Überlebensvorteil für eine Subgruppe – wie vom IQWiG nach dem Merkmal „vorherige Chemotherapie des metastasierten Brustkrebses“ postuliert – ist nach Ansicht der AkdÄ nicht belegt. Der signifikante Effekt ist keineswegs als gesichert anzusehen, da ein Zufallsergebnis durchaus möglich ist, v. a. aufgrund der sehr kleinen Fallzahlen der eingeschlossenen Patienten. Zudem zeigt sich die Effektmodulation bezüglich des PFS nicht in gleicher Weise. Auch ist das Gesamtüberleben im Vergleichsarm für die mit Chemotherapie vorbehandelten Patienten länger als für die nicht mit Chemotherapie vorbehandelten, was nicht den klinischen Erwartungen entspricht. Es ist davon auszugehen, dass die OlympiAD-Studie nicht ausreichend gepowert war, um Effektunterschiede durch Subgruppenanalysen aufzudecken.
Aus Sicht der AkdÄ darf daher die Effektmodifikation bezüglich des Endpunkts Gesamtüberleben in der Subgruppenanalyse – trotz formal statistisch signifikanten Ergebnisses – bei Betrachtung der sonstigen Daten und der klinischen Plausibilität nicht in eine separate Bewertung des Zusatznutzens von Olaparib münden. Die AkdÄ stimmt dem IQWiG zu, dass Subgruppenanalysen zur Untersuchung ggf. differenzieller Effekte von Olaparib im Vergleich mit der a priori gewählten Chemotherapie (Capecitabin oder Vinorelbin oder Eribulin) wünschenswert gewesen wären, um der Frage nachzugehen, ob sich die Effekte zwischen den Therapieoptionen unterscheiden. Die Aussagekraft von Subgruppenanalysen dieser Art anhand der Daten der OlympiAD-Studie ist aber als fraglich einzustufen, da es sich im Kontrollarm um sehr kleine Patientensubgruppen handelt.
Bezüglich der Morbidität und gesundheitsbezogenen Lebensqualität lässt die eingeschränkte Datenlage jedoch keinen bzw. nur einen sehr geringen Vorteil für Olaparib erkennen. Die Vorteile von Olaparib bezüglich der Vermeidung von Nebenwirkungen beziehen sich auf schwere UE sowie auf Abbruch wegen UE. Signifikante Unterschiede bestehen bezüglich schwerer Neutropenien und schwerer Gefäßerkrankungen. Die klinische Relevanz dieser Effekte ist allerdings nicht abschließend beurteilbar, da Daten zu klinischen Effekten wie Infektionen oder Hospitalisierungen nicht vorliegen.
Nach Abwägung dieser Aspekte lässt sich aus Sicht der AkdÄ lediglich ein geringer Zusatznutzen von Olaparib ableiten, der sich nach derzeitiger Datenlage im Wesentlichen durch Effekte zu den Endpunkten der Kategorie Nebenwirkungen begründet.

Über den Zusatznutzen beschließt der G-BA.

Olaparib ist zugelassen bei

  • Mammakarzinom:
    • als Monotherapie bei Erwachsenen mit BRCA1/2-Mutationen in der Keimbahn, die ein HER2-negatives, lokal fortgeschrittenes oder metastasiertes Mammakarzinom haben. Die Patienten sollten zuvor mit einem Anthrazyklin und einem Taxan im (neo)adjuvanten oder metastasierten Setting behandelt worden sein, es sei denn, die Patienten waren für diese Behandlungen nicht geeignet. Patienten mit Hormonrezeptor(HR)-positivem Mammakarzinom sollten außerdem eine Krankheitsprogression während oder nach einer vorherigen endokrinen Therapie aufweisen oder für eine endokrine Therapie nicht geeignet sein.
  • Ovarialkarzinom als Monotherapie für die:
    • Erhaltungstherapie bei Erwachsenen mit einem fortgeschrittenen (FIGO-Stadien III und IV) BRCA1/2-mutierten (in der Keimbahn und/oder somatisch), high-grade epithelialen Ovarialkarzinom, Eileiterkarzinom oder primären Peritonealkarzinom, die nach einer abgeschlossenen Platin-basierten Erstlinien-Chemotherapie ein Ansprechen (vollständig oder partiell) haben.
    • Erhaltungstherapie von Erwachsenen mit einem Platin-sensitiven Rezidiv eines high-grade epithelialen Ovarialkarzinoms, Eileiterkarzinoms oder primären Peritonealkarzinoms, die auf eine Platin-basierte Chemotherapie ansprechen (vollständig oder partiell).