Besteht ein Einfluss pharmazeutischer Unternehmen auf Leitlinien?

Zwei Beispiele aus Deutschland

Deutsches Ärzteblatt, Jg. 110, Heft 35-36, 02.09.2013

Schott, Gisela; Dünnweber, Claudia; Mühlbauer, Bernd; Niebling, Wilhelm; Pachl, Henry; Ludwig, Wolf-Dieter

Zusammenfassung

Hintergrund

Grundlagen der Empfehlungen in klinischen Leitlinien sind Studienergebnisse und die Meinung von Experten. Der Einfluss pharmazeutischer Unternehmen auf diese beiden Faktoren soll an zwei Beispielen untersucht werden.

Methode

Ein Gerichtsgutachten hat nachgewiesen, dass der Zulassungsinhaber die Datenlage zu Gabapentin manipuliert hat. Deswegen wurde Gabapentin als Beispiel ausgewählt, um zu prüfen, ob diese Datenlage Grundlage von Empfehlungen in Leitlinien aus Deutschland ist. In von der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) publizierten Leitlinien wurde nach gefälschten Publikationen zu Gabapentin gesucht. Als Beispiel für mögliche Auswirkungen finanzieller Verbindungen zwischen Leitlinienautoren und pharmazeutischen Unternehmen wurde die S3-Leitlinie zur Therapie der Psoriasis vulgaris mit Efalizumab verglichen mit Leitlinien, die von Autoren ohne Interessenkonflikte erstellt worden waren. Einer Autorin war bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung einer Kassenärztlichen Vereinigung eine unterschiedliche Verordnungspraxis der Dermatologen aufgefallen.

Ergebnisse

Die vom Zulassungsinhaber manipulierte Datenlage war Grundlage von Empfehlungen zur Verordnung von Gabapentin in von der AWMF publizierten Leitlinien. Efalizumab wurde in der S3-Leitlinie im Vergleich zu einer Leitlinie des National Institute of Health and Care Excellence günstiger bewertet, beispielsweise wurden die Qualität der Evidenz als gut beurteilt, der Einsatz von Efalizumab zur Induktions- und Kombinationstherapie bei Psoriasis vulgaris befürwortet und die Verbesserung der gesundheitsabhängigen Lebensqualität herausgestellt.

Schlussfolgerung

Der öffentliche Zugang zu allen Studiendaten muss sichergestellt werden, um eine unabhängige Auswertung zu ermöglichen. Die Autoren sind der Ansicht, dass die Verantwortung für die Erstellung von Leitlinien bei Autoren und Organisationen liegen sollte, die frei von Interessenkonflikten sind.