Ausschuss "Unerwünschte Arzneimittelwirkungen"

Dieses Gremium wurde Anfang der 1980er Jahre gegründet. Es tagt in der Regel zweimal im Jahr und setzt sich zusammen aus Fachmitgliedern der AkdÄ. Als ständige Gäste nehmen Vertreter der für Arzneimittelsicherheit zuständigen Bundesoberbehörden (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, BfArM, und Paul-Ehrlich-Institut, PEI), der Giftnotrufzentralen und der Arzneimittelkommission der Apotheker an den Sitzungen teil.

Im UAW-Ausschuss werden aktuelle Themen der Arzneimittelsicherheit vorgestellt und Fallberichte aus dem Spontanmeldesystem diskutiert. Die Fallberichte werden unter Einbeziehung der deutschen Datenbank für Spontanmeldungen sowie der Literatur bewertet und es wird beraten, ob es sich um einen Hinweis für ein bislang unbekanntes Sicherheitsproblem eines Arzneimittels, ein sogenanntes Signal, handeln könnte. Es wird zusätzlich entschieden, ob das Signal Anlass sein soll für eine Mitteilung seitens der AkdÄ an die Ärzteschaft, wie z. b. eine Bekanntgabe im deutschen Ärzteblatt. In einigen Fällen werden die Bundesoberbehörden gebeten, das Signal als Anlass für Konsultationen auf europäischer Ebene mit dem Ziel von Maßnahmen zur Risikominimierung zu nehmen.